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Ersatzmitglied JAV - nur bei Krankheit/Urlaub?

K
Katjuscha
Nov 2016 bearbeitet

Hallo zusammen,

unsere 1-köpfige JAV ist gerade gewählt worden. Wie verhält es sich mit einem Ersatzmitglied? Ist der Ersatz tätig wenn der/die JAV in der Berufsschule ist und somit evtl. verhindert? Oder nur bei Krankheit/Urlaub? (Es geht vor allem um die Teilnahme an den meist vormittags gelegenen BR-Sitzungen)

Vielen Dank ;-) Katjuscha

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Community-Antworten (1)

P
Petrus

08.05.2008 um 19:38 Uhr

§65(1) iVm §25(1) und § 37(2) BetrVG : Bei zeitweiliger Verhinderung der/des JAV rückt das Ersatzmitglied nach. Da Berufsschule eine gesetzliche Pflichtveranstaltung ist, das BetrVG die JAVs aber nur von der Arbeit, nicht jedoch von der Berufsschulpflicht entbindet, sehe ich Schule als Verhinderungsgrund

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