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Protokol nicht genehmigt

B
Bellaa
Nov 2019 bearbeitet

Wir sind ein neuer BR . Wir haben in der BR Sitzung das Protokoll nicht genehmigt. Muss ich dann in der nächsten Sitzung das noch mal aufnehmen als Top und genehmigen lassen

1.117012

Community-Antworten (12)

C
Catweazle

15.11.2019 um 23:07 Uhr

Ein Protokoll muss nicht genehmigt werden. Es muss vom Vorsitzenden und einem weiteren Mitglied unterschrieben werden.

C
celestro

16.11.2019 um 00:09 Uhr

Aber keine Sorge, damit seit Ihr nicht alleine. Sehr viele Gremien haben den TOP "Genehmigung der Niederschrift" drin, auch wenn es noch so sinnfrei ist.

B
Bellaa

16.11.2019 um 11:38 Uhr

Muss ich trotzdem es in die Sitzung nochmal rein nehmen als Top um es jetz zu genehmigen.?

N
nicoline

16.11.2019 um 12:13 Uhr

Bellaa, bist du Schriftführerin oder BRV?

K
kratzbürste

16.11.2019 um 12:25 Uhr

Nein, du musst das Protokoll nicht "genehmigen" lassen. Das gibt es nur bei Vereinen usw. Im BetrVG ist das nicht vorgesehen.

B
Bellaa

16.11.2019 um 13:43 Uhr

Vielen Dank, dann kann ich den TOP Genehmigung des Protokolls von der letzten Sitzung rausnehmen.

C
celestro

16.11.2019 um 14:27 Uhr

"Vielen Dank, dann kann ich den TOP Genehmigung des Protokolls von der letzten Sitzung rausnehmen."

Jein ... wenn der TOP behandelt wurde, Ihr also dort auch etwas besprochen habt, dann gehört er in die Niederschrift natürlich rein. Ihr müsst nur in Zukunft diesen Punkt nicht mehr behandeln, weil eine Genehmigung wie gesagt nicht vorgesehen ist.

B
BRHamburg

17.11.2019 um 09:21 Uhr

Man muss das Protokoll zwar nicht genehmigten lass, sollte aber trotzdem drüber sprechen. Den auch einem Schriftführer können Fehler unterlaufen und Punkte untergehen. Diese kann man dann berichtigen ( ergänzen). Den ein Protokoll ist oft die einzigste Möglichkeit mit der Ersatzmitglieder infomieren können was besprochen wurde.

U
UdoWoe

18.11.2019 um 08:49 Uhr

Guten Morgen zusammen. Wir "genehmigen" auch unsere Protokolle. Einfach aus dem Punkt heraus, dass vielleicht durch den Protokollführer etwas nicht korrekt erfasst wurde oder auch fehlende Informationen aufzunehmen sind. Hat den schönen Nebeneffekt, dass auch die nicht Anwesenden BR-Mitglieder die Protokolle lesen.

Aber Danke für die Info zum Thema Abstimmen von Protokollen. Habe mir das Gesetz durchgelesen. Da steht nichts von einer Abstimmung drin.

E
EDDFBR

19.11.2019 um 17:38 Uhr

Moin,

die "Genehmigung" eines Protokolls könnte ein Bestandteil einer Geschäftsordnung für den BR sein. In diesem Falle wären die entsprechenden Regelungen einzuhalten.

Habt Ihr keine Geschäftsordnung, in der so etwas drinsteht, dann ist es in der Tat sinnfrei, ein Protokoll im Gremium "genehmigen" zu lassen.

Viele Grüße

B
Bellaa

19.11.2019 um 22:19 Uhr

Vielen Dank für die antworten LG

P
Pjöööng

20.11.2019 um 00:29 Uhr

Zitat (EDDFBR): "die "Genehmigung" eines Protokolls könnte ein Bestandteil einer Geschäftsordnung für den BR sein. In diesem Falle wären die entsprechenden Regelungen einzuhalten."

Eine Regelung in der GO zu etwas was im Gesetz abschließend geregelt ist? Denk doch besser noch einmal darüber nach...

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