Protokol nicht genehmigt
Wir sind ein neuer BR . Wir haben in der BR Sitzung das Protokoll nicht genehmigt. Muss ich dann in der nächsten Sitzung das noch mal aufnehmen als Top und genehmigen lassen
Community-Antworten (12)
15.11.2019 um 23:07 Uhr
Ein Protokoll muss nicht genehmigt werden. Es muss vom Vorsitzenden und einem weiteren Mitglied unterschrieben werden.
16.11.2019 um 00:09 Uhr
Aber keine Sorge, damit seit Ihr nicht alleine. Sehr viele Gremien haben den TOP "Genehmigung der Niederschrift" drin, auch wenn es noch so sinnfrei ist.
16.11.2019 um 11:38 Uhr
Muss ich trotzdem es in die Sitzung nochmal rein nehmen als Top um es jetz zu genehmigen.?
16.11.2019 um 12:13 Uhr
Bellaa, bist du Schriftführerin oder BRV?
16.11.2019 um 12:25 Uhr
Nein, du musst das Protokoll nicht "genehmigen" lassen. Das gibt es nur bei Vereinen usw. Im BetrVG ist das nicht vorgesehen.
16.11.2019 um 13:43 Uhr
Vielen Dank, dann kann ich den TOP Genehmigung des Protokolls von der letzten Sitzung rausnehmen.
16.11.2019 um 14:27 Uhr
"Vielen Dank, dann kann ich den TOP Genehmigung des Protokolls von der letzten Sitzung rausnehmen."
Jein ... wenn der TOP behandelt wurde, Ihr also dort auch etwas besprochen habt, dann gehört er in die Niederschrift natürlich rein. Ihr müsst nur in Zukunft diesen Punkt nicht mehr behandeln, weil eine Genehmigung wie gesagt nicht vorgesehen ist.
17.11.2019 um 09:21 Uhr
Man muss das Protokoll zwar nicht genehmigten lass, sollte aber trotzdem drüber sprechen. Den auch einem Schriftführer können Fehler unterlaufen und Punkte untergehen. Diese kann man dann berichtigen ( ergänzen). Den ein Protokoll ist oft die einzigste Möglichkeit mit der Ersatzmitglieder infomieren können was besprochen wurde.
18.11.2019 um 08:49 Uhr
Guten Morgen zusammen. Wir "genehmigen" auch unsere Protokolle. Einfach aus dem Punkt heraus, dass vielleicht durch den Protokollführer etwas nicht korrekt erfasst wurde oder auch fehlende Informationen aufzunehmen sind. Hat den schönen Nebeneffekt, dass auch die nicht Anwesenden BR-Mitglieder die Protokolle lesen.
Aber Danke für die Info zum Thema Abstimmen von Protokollen. Habe mir das Gesetz durchgelesen. Da steht nichts von einer Abstimmung drin.
19.11.2019 um 17:38 Uhr
Moin,
die "Genehmigung" eines Protokolls könnte ein Bestandteil einer Geschäftsordnung für den BR sein. In diesem Falle wären die entsprechenden Regelungen einzuhalten.
Habt Ihr keine Geschäftsordnung, in der so etwas drinsteht, dann ist es in der Tat sinnfrei, ein Protokoll im Gremium "genehmigen" zu lassen.
Viele Grüße
19.11.2019 um 22:19 Uhr
Vielen Dank für die antworten LG
20.11.2019 um 00:29 Uhr
Zitat (EDDFBR): "die "Genehmigung" eines Protokolls könnte ein Bestandteil einer Geschäftsordnung für den BR sein. In diesem Falle wären die entsprechenden Regelungen einzuhalten."
Eine Regelung in der GO zu etwas was im Gesetz abschließend geregelt ist? Denk doch besser noch einmal darüber nach...
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