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Dieser Beitrag ist vor 18 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Mitarbeiterüberwachung per Videokameras - Gibt es irgendwo eine Checkliste und Mustervereinbarung?

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49nati
Nov 2016 bearbeitet

Ein Bereichsleiter möchte wegen "Schwund" in unserem Lager Videokameras installieren lassen. Wer kann mir bitte sagen, wie wir vorgehen müssen? Gibt es vielleicht irgendwo eine Checkliste und Mustervereinbarung?

5.83008

Community-Antworten (8)

SS
schwester s

07.05.2008 um 17:37 Uhr

hallo

Mitbestimmungspflichtig, ganz wichtig, BV abschliessen, ist sogar erzwingbar.Die Böckler Stiftung hat u.a. Musterbv. dazu. Ist ja Überwachung AN.

P
Petrus

07.05.2008 um 17:38 Uhr

und ansonsten: bei google nach "betriebsvereinbarung videoüberwachung" suchen

M
Mona-Lisa

07.05.2008 um 17:45 Uhr

@49nati, installieren kann er sie ja, das werdet ihr nicht verhindern können, aber in Betrieb nehmen erst, wenn ihr eine BV abgeschlossen habt! Fordert ihn sofort auf, mit Euch in Verhandlung zu treten!

U
uhu

07.05.2008 um 17:55 Uhr

siehe auch Artikel in der AiB 5/2008 Im Visier der AG-wie BR's Bespitzelungen verhindern können.

R
rosa

07.05.2008 um 18:30 Uhr

Hallo! Wenn ihr die Betriebsvereinbarung abschließt, vergesst nicht die Standorte der Kameras in einer Anlage mit auf zuführen. Wenn möglich mit einen Lageplan.

B
BIM

08.05.2008 um 09:53 Uhr

@49nati, auch noch ein Tip: die Aufnahmen dürfen nur von der Polizei ausgewertet werden, wenn was geklaut worden ist, damit erlaubt ihr die Nutzung, umgeht aber die ständige Überwachung

LG, BIM

S
Soenke

08.05.2008 um 09:59 Uhr

BIM, Das ist ein guter Vorschlag, allerdings wird sich die Polizei und der Ag nicht daruf ein lassen. Besser BV mit regelung a.dauer der Aufnahme b.Ort der Aufnahme und Blickwin kel der Camera c.wer hat wann zugriff auf die Daten ! und passwort teilen ! ein teil BR ander Teil AG d. Gesichter von ANs werden unkenntlichke macht. e.dauer der überwachung.

ABER Punkt 1 muss sein ist die überwachung wirklich nötig ? Punkt 2. Sachverständigen einladen, gibt welche die sind thema bezogen top und haben erfahrung.

D
Doug1970

08.05.2008 um 12:27 Uhr

Hi, alles richtig was die Kollegen sagen. Aber auch nicht die Dauer der Speicherung vergessen. Und nicht vergessen das alle Mitarbeiter und Fremdfirmen usw. durch Warnschilder informiert werden müssen. Und im der BV regeln das installation neuerer Technik wieder genehmigt werden muß vom BR. Deshalb im Anhang alle geräte zur Überwachung genau mit name und allem drum und dran in einer Liste aufführen. Aufpassen das Pausenbereiche nicht mit überwacht werden , wenn technisch möglich für diese bereiche auf Abschirmung achten ZB. Fenster verspiegeln usw. Chefs kommen bei sowas nämlich immer auf komische ideen. Gruß Doug1970

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