hallo

ich stell heute mal eine Frage, zum Thema, Arbeit am Wochenfeiertag geplant, krank gemeldet. am Ausgleichstag übrigens auch schon geplant, wieder gesund.
Mein Verständnis, Pech für AG, da Frei geplant bekommt der AN das frei, auch wenn nicht gearbeitet.
Der TVÖD §22 legt es auch so aus in der Kommentierung, würde ich sagen.
Nun war heute mal wieder eien vom AG gesteuerte Schulung zum DP und da wird den Leitungen was irre anderes erzählt.von Nacharbeiten bis Urlaub nehmen, damit die Sollzeit stimmt.

Und noch etwas, elektr. DP, mit Stechuhr. Regelmäßig zum 31.03 und 30.10 werden die Gutstunden "gekappt" durch einen sogenannten Ausgleichsrahmen. einen Tag später werden diese wieder dazugerechnet. Bsp. 45 Stunden, Ausgleichrahmen 30 macht 15, dann wird der Rahmen hochgesetzt auf 40 und die Stunden wieder dazu ergibt, 45 Stunden Ausgleichrahmen 40 macht 5, versteht irgeneiner diesen Sinn, gibt es irgendwo noch eine Einrichtung die so einen Schwa......, praktiziert????