Der private Betrieb in dem ich arbeite beschätigt etwa 35 Studenten (Teilzeitkräfte von 400 € und darüber), 2 Auszubildende und 2 Vollzeitkräfte. Dürfen die Studenten die Gründung eines Betriebsrates initialisieren und dementsprechende Wahlen durchführen, in deren Verlauf Studenten zu Betriebsräten gewählt werden?