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Stimmenergebis bei Beschlussfassung richtig oder falsch - hmmmm ?

W
wertzulage
Jan 2018 bearbeitet

Hallo,

mich treibt die Frage um ob ein Abstimmungsverhalten richtig ist... ?

Wegen Abwesenheit eines BR Mitglieds veringerte sich der 7 Köpfige Betriebsrat auf 6 Stimmberechtigte BR Mitglieder .

Das Ergebnis ist:

Für den Antrag 3 Ja Stimmen gegen den Antrag 2 Nein Stimmen Enthaltung 1 Stimme

Ist der Antrag nunmehr beschlossen ? Oder ist die Enthaltung als "Nein" zu werten und der Antrag abgelehnt bzw. ist hierbei Stimmengleichheit gegeben ?

Irgendwie steh ich auf der Leitung ... Danke für die Abhilfe ;-) !

wertzulage

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Community-Antworten (7)

M
Mona-Lisa

06.05.2008 um 20:11 Uhr

@wertzulage, die Enthaltung ist in diesem Fall eine klare Nein - Stimme. Also Pattsituation, Antrag abgelehnt!
Um eine Zustimmung zu dem Beschluss zu erreichen, wären mindestens 4 (also die Mehrheit) von den 6 anwesenden BR's erforderlich gewesen.

K
Kölner

06.05.2008 um 20:15 Uhr

@Mona-Lisa Nur um der Korrektheit: Der Antrag hat keine Mehrheit bekommen. Deswegen gilt er als abgelehnt - die Enthaltung ist dabei eben als solche zu sehen: Man enthält sich der Meinung, dass diesem Antrag zuzustimmen ist!

W
w-j-l

06.05.2008 um 22:20 Uhr

Wetzulage, und um noch eins draufzusetzen:

Wenn man sich als BR in solchen Konstellationen wirklich "enthalten" will, dann erklärt man, dass man an der Abstimmung nicht teilnimmt. Dann sind quasi nur noch 5 Stimmberechtigte anwesend, und der Antrag hätte dann eine Mehrheit erhalten.

W
wertzulage

06.05.2008 um 22:42 Uhr

Super...Vielen Dank.

Jetzt geht es mir um einiges besser... :-) !

wertzulage

L
Lotte

06.05.2008 um 22:50 Uhr

wertzulage, auch von mir noch eine Ergänzung: Die Nichtteilnahme an der Abstimmung muss natürlich protokolliert werden.

M
Mona-Lisa

06.05.2008 um 23:30 Uhr

@Lotte, w-j-l, und Kölner, ich protokolliers mir auch........... ;-))

B
betriebsratten

07.05.2008 um 09:55 Uhr

Aber mal noch was anderes....warum hat wurde kein Ersatzmitglied geladen bzw. warum hat keines teilgenommen?

wenn keines mehr da war...ok. Wenn es versäumt wurde wäre die gesamte Wahl anfechtbar!

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