Hallo,

wir mussten mitten in der Amtszeit einen neuen BR wählen. Ich gehöre z.Zt. dem GBR als stellv. Vorsitzender an. Nun hat der Wahlvorstand auf die Tagesordnung der konstituierenden Sitzung der BR die Wahl von 2 Mitgliedern für den GBR gesetzt. Meiner Meinung nach ist die Mitgliedschaft im BR nicht erloschen, da ich dem alten sowie dem neuen BR angehöre.
Außerdem wird im §47,2 BertVG von "entsenden" und nicht von "wählen" gesprochen. Entsenden heißt aber, die Mitglieder werden per Entsendungsbeschluss in den GBR entsandt.
Meiner Meinung nach sind aber vorher die beiden jetzigen GBR-Mitglieder nach §49 BetrVG per Beschluß abzuberufen.