Schriftliche Abschlussprüfung - darf der Azubi danach noch arbeiten?
Bei uns in Baden-Württemberg sind nächste Woche schriftliche Abschlussprüfungen für unsere Auszubildenden. Alle Azubis sind über 18 Jahre alt. Es gibt ja die Regelung das diese am Werktag vor der Prüfung freizustellen sind. Die Prüfungen sind über 3 Tage verteilt. Spricht rechtlich was dagegen das die Lehrlinge am 1. bzw. 2 Tag nach den Prüfungen noch beschäftigt werden?
Vielen Dank im Vorraus
Community-Antworten (1)
02.05.2008 um 20:53 Uhr
Peacemaker, was sagt denn der Ausbildungsvertrag wann das Ausbildungsverhältnis endet? Dagegen spricht sicher nichts, es könnte dann aber ein unbefristetes AV entstehen.
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