Erstellt am 02.05.2008 um 11:41 Uhr von Sternburg
In der Regel ist es das, denn eher selten sind 'Vorgesetzte' oder 'Führungskräfte' echte leitende Angestellte, welche kein Wahlrecht besitzen und also auch nicht in den BR gewählt werden können.
Aus der Wikipedia:
"Der leitende Angestellte ist ein Rechtsbegriff aus dem deutschen Arbeitsrecht, genauer dem Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) und dem Mitbestimmungsgesetz, und hat in dieser Hinsicht nichts mit den vielen Angestellten in Leitungsfunktionen innerhalb einer üblichen Betriebshierarchie, z. B. Abteilungsleiter, Meister, Hauptabteilungsleiter, Betriebsleiter usw., zu tun."
http://de.wikipedia.org/wiki/Leitender_Angestellter