Betriebsrat und gleichzeitig Führungskraft?
Ist es möglich "gesetzlich erlaubt" als Vorgesetzer und gleichzeitig im ordentlichen Betriebsrat mitwirken zu dürfen?
Community-Antworten (1)
02.05.2008 um 13:41 Uhr
In der Regel ist es das, denn eher selten sind 'Vorgesetzte' oder 'Führungskräfte' echte leitende Angestellte, welche kein Wahlrecht besitzen und also auch nicht in den BR gewählt werden können.
Aus der Wikipedia: "Der leitende Angestellte ist ein Rechtsbegriff aus dem deutschen Arbeitsrecht, genauer dem Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) und dem Mitbestimmungsgesetz, und hat in dieser Hinsicht nichts mit den vielen Angestellten in Leitungsfunktionen innerhalb einer üblichen Betriebshierarchie, z. B. Abteilungsleiter, Meister, Hauptabteilungsleiter, Betriebsleiter usw., zu tun." http://de.wikipedia.org/wiki/Leitender_Angestellter
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