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Datenschutz....

H
Hasilein
Nov 2019 bearbeitet

Darf eine Freigestellte Betriebsrätin, sich die Adressen des gesamten Gremiums (33 Personen) beschaffen, um einen privaten Brief zu versenden, um einem Mitglied des Gremiums zu schaden??

Zu der Zeit, als der Brief versendet wurde, war diese Freigestellte auch noch in der Reha!!

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Community-Antworten (12)

C
celestro

13.11.2019 um 01:20 Uhr

Ja / Nein / Vielleicht

Woher hat Sie die Adressen denn? Einen Brief schreiben ist erst einmal nicht verboten. Schaden ... sofern Sie nichts erfunden hat, dürfte das auch kein Problem darstellen und "in der Reha" jetzt auch nicht wirklich.

Wie gesagt ... kommt darauf an, wie Sie an die Adressen gekommen ist.

H
Hasilein

13.11.2019 um 01:34 Uhr

Sie hat ihre Stellung als Freigestellte genutzt um an die Adressen der Mitglieder des Gremiums zu kommen. Fakt ist.... Wäre sie nicht freigestellt, wäre sie nicht an die Adressen gekommen..... Zudem ging es um persönliche Befindlichkeiten und nicht um BR Arbeit. Es ging für sie darum, dem Ruf der anderen Person zu schaden.

W
wdliss

13.11.2019 um 08:27 Uhr

Wie habe ich mir denn vorzustellen, dass jemand seine Freistellung dafür nutzt?

B
BRHamburg

13.11.2019 um 08:59 Uhr

Vermutlich steht durch die Freistellung mehr Zeit zur Verfügung, um sich die Daten zubesorgen. Ich persönlich kann mich des Verdachts nicht erwehren, das es sich hier um persönliche Antipatie handelt.

H
Hasilein

13.11.2019 um 09:05 Uhr

Genau.... Gut erkannt. Persönliche Antipathie... Doch das ist nicht die Frage. Wäre sie nicht freigestellt..... Sondern ein normaler Mitarbeiter, wäre sie nicht an 33 Adressen gekommen!! Meine Frage war, ob sie gegen den Datenschutz verstoßen hat!!!

Für mich sind das niedere Beweggründe und dann auch noch Rufmord. Denn was danach folgte, also nach ihrem Brief...... War schlicht und ergreifend unterste Schublade

N
nicoline

13.11.2019 um 09:09 Uhr

Vermutlich haben Freigestellte PC Zugänge, die "normale Beschäftigte" nicht haben. Um diese Sache aufzuklären ist es ja wohl erstmal geboten, mit der freigestellten Schreiberin über diesen Sachverhalt zu reden, egal ob es sich um persönliche Animositäten handelt oder nicht. Auch so etwas kann erhebliche, sehr kontraproduktive Unruhe in ein Gremium bringen.

T
takkus

13.11.2019 um 09:16 Uhr

"Es ging für sie darum, dem Ruf der anderen Person zu schaden."- dann sollte sich die "andere Person" in erster Linie mal darum kümmern.

K
Kjarrigan

13.11.2019 um 09:44 Uhr

Mann hier werden immer Geschütze aufgefahren - niedere Beweggründe und Ruf"mord"

Den Datenverstoß hat doch der ausgeführt, der die Daten herausgegeben hat - nicht der die Daten anfordert. Oder hat die Freigestellte Betriebsrätin gedroht (also ich werde dafür sorgen, dass dir das und das widerfährt, wenn du mir die Daten nicht gibst) Da must ihr dann mal mit der PA reden. Vielleicht hat sie aber auch gelogen um an die Daten zu kommen oder eine andere Begründung vorgeschoben.

Und der Teil mit der "Schädigung" sollte man sich dann getrennt davon anschauen - nicht immer alles in einen Topf werfen. Wenn die Sachen in dem Brief nicht der WAhrheit entsprechen, beleidigend oder herabwürdigent sind reicht das ja auch schon.

C
celestro

13.11.2019 um 10:40 Uhr

"Wäre sie nicht freigestellt..... Sondern ein normaler Mitarbeiter, wäre sie nicht an 33 Adressen gekommen!!"

Wer sagt das? Eine Freistellung heißt, dass ich mich (nur) um BR-Arbeit kümmere. Ein "normales" (also nicht freigestelltes) BRM wäre nicht an die Daten gekommen, ein freigestelltes aber schon? Klingt schon ziemlich absurd.

P.S. Ein BRM hat nur Anspruch auf die Daten, wenn es diese für die Erledigung von BR-Arbeit benötigt. Sich die Daten für eine Privatfehde zu besorgen, ist nicht in Ordnung. Aber wie schon gesagt wurde, hat den Datenschutzverstoß vermutlich jemand anders begangen (sofern hier keine Täuschung im Spiel war).

H
Hasilein

13.11.2019 um 13:19 Uhr

Was ist daran absurd?? Ein BR aus dem Gremium, hat keinen PC, geschweige denn einen Zugang zum PC. Eine Freigestellte, hat den Zugang sehr wohl.

Ein Mitarbeiter in einer unserer Filialen.... Hat noch weniger Zugang zu solchen Daten. Ich möchte noch einmal daran erinnern, dass es nur um die Frage bezüglich des Datenschutzes geht.....

Ist sie berechtigt, Daten zu ziehen für persönliche Belange oder nicht??

Alles andere möchte ich nicht diskutieren. Das ist müßig. Und immer Ansichtssache. Aber danke schon mal, für euer Interesse

C
celestro

13.11.2019 um 14:11 Uhr

"Ein BR aus dem Gremium, hat keinen PC, geschweige denn einen Zugang zum PC. Eine Freigestellte, hat den Zugang sehr wohl."

DAS ist absurd.

"Ein Mitarbeiter in einer unserer Filialen.... Hat noch weniger Zugang zu solchen Daten."

Ein freigestelltes BRM dürfte aber auch keinen Zugang zu solchen Daten haben. PC hin oder her.

"Ist sie berechtigt, Daten zu ziehen für persönliche Belange oder nicht??"

Wurde spätestens hier:

"P.S. Ein BRM hat nur Anspruch auf die Daten, wenn es diese für die Erledigung von BR-Arbeit benötigt. Sich die Daten für eine Privatfehde zu besorgen, ist nicht in Ordnung."

schon beantwortet. ;-)))

N
nicoline

13.11.2019 um 14:41 Uhr

"Ist sie berechtigt, Daten zu ziehen für persönliche Belange oder nicht??" Nein, ist sie nicht.

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