Vorgesetzter verweigert das Gespräch mit dem Betriebsrat - Wie würdet ihr nun weiter verfahren?
Hallo an alle, wir haben als Betriebsrat ein Problem mit einem Vorgesetzten in unserem Unternehmen. Er teilt in seiner Position als Vorgesetzter den Kollegen mit, auch schon bei Einstellung , dass eine Zusammenarbneit mit dem Betriebsrat illoyal gegenüber dem Unternehmen ist. Wir haben nun mehrfach versucht mit dem Vorgesetzten zu sprechen, er aber weigert sich und sagt er müsste nicht mit uns sprechen. Die Geschäftsleitung bittet darum nun über sie zu kommunuizieren und verspricht, dass solche Äusserungen nicht mehr vorkommen. Nun wurde uns das aber schon oft versprochen und leider ändert sich nichts an diesem Zustand. Wie würdet ihr nun weiter verfahren?
Vielen Dank für schnelle Hilfe.
Community-Antworten (7)
30.04.2008 um 16:24 Uhr
Wie wärs mit einem Verfahren wegen Störung der Betriebsratsarbeit nach § 23 BetrVG ? dann wird der Vorgesetzte zukünftig gerne mit Euch reden!
30.04.2008 um 16:28 Uhr
Die neuen Mitarbeiter bei Dienstantritt selbstverständlich persönlich begrüßen und diesen nahe legen, daß man bei Problemen oder Fragen selbstverständlich IMMER ein offenes Ohr hat, ohne daß es gleich gegenüber der Geschäftsleitung und oder dem Vorgesetzten kommuniziert wird.
Und bezüglich des bockigen Vorgesetzen würde ich auf die Gelegenheit warten, bis er etwas vom Betriebsrat will ( Überstunden, Versetzungen, alles was Zustimmungspflichtig ist ) und dann mal diese Person "erziehen".
30.04.2008 um 19:03 Uhr
@ratve: Man kann dem Vorgesetzten auch mal § 104 BetrVG vorlesen, § 119 (1) Nr. 2 ist auch nicht schlecht.
@Rosenheimer: Und man kann bei der Suche nach Verletzungen des MBR (Duldung nicht genehmigter Überstunden, etc.) natürlich in seiner Abteilung anfangen.
01.05.2008 um 02:03 Uhr
@V.z,
der Ansprechpartner für den BR ist die Geschäftsleitung und nicht irgend ein Vorgesetzter. Die §§ 23, 104, 119 usw. greifen hier nicht. Auch Überstunden werden nur von der GL beantragt.
01.05.2008 um 14:28 Uhr
V-Z ihr konnten zum rechtsanwalt weiter gehen,so zahlt der arbeitgeber gespricht kosten,
02.05.2008 um 09:58 Uhr
@catweazle
das stimmt zwar, doch wenn der AG plötzlich Post vom Arbeitsgericht oder Anwälten bekommt (die ja die Kosten und Imageverlust für das Unternehmen bedeuten), dann wird der AG den Vorgesetzten schon dazu bewegen können, mit dem BR zu kommunizieren und zusammenzuarbeiten.
02.05.2008 um 17:17 Uhr
@catweazle: Wieso sollen die §§ nicht greifen? Wenn jemand die BR-Tätigkeit stört, muss der nicht mal Firmenmitarbeiter sein, um von § 119 BetrVG bedroht zu sein. Und ist ein Meister/Teamleiter/... kein AN, den man bei Störung des Betriebsfriedens nach § 104 entlassen könnte (der BR kann sich ja vom ArbGEb auf "Abmahnung" runterhandeln lassen ;-) )? Und der ArbGeb hat natürlich dafür zu sorgen, dass nicht einer seiner MA "austickt". Notfalls kann man ihn per § 23(3) vom Gericht dazu bewegen...
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