Kündigung eines BR-Ersatzmitglieds - besonderer Kündigungsschutz?
Guten Morgen, kann mir das Forum weiterhelfen ? Ich bin seit 23 Jahren im Betrieb und seit 2006 ein Ersatzmitglied im Betriebsrat, habe dieses Jahr aber schon an mehreren ordentlichen Sitzungen teilgenommen. Seit ca. 1 Jahr haben wir einen neuen Geschäftsführer dieser kann nicht mit mir und ich kann machen was ich will, er möchte mich eigentlich loswerden. Nun habe ich eine Abmahnung erhalten, meine 1 in den ganzen 23 Jahren, der Grund ist eigentlich so bananal das es schon offensichtlich ist worauf das rauslaufen soll. Werde mir auch die Freiheit nehmen und eine Gegendarstellung zur Persoakte geben. Aber nun der Hammer in dieser Abmahnung steht als Zusatz: Wir können ein solches Fehlverhalten nicht ignorieren, im Falle einer derartigen oder ähnlichen Verletzung der arbeitsvertraglichen Pflichten, sehen wir uns gezwungen, Ihr Arbeitsverhältnis zu kündigen. So wie ich den "neuen" da oben einschätze, wird er schon was konstruieren. Nun meine eigentliche Frage, habe ich nicht für die Dauer von einem Jahr nach jeweiligen ordentlichen BR-Einsatz einen besonderen Kündigungsschutz ? Wie soll sich der BR bei so einer evtl. Kündigung richtig verhalten. Danke für eure Mithilfe.
Community-Antworten (2)
30.04.2008 um 12:29 Uhr
@Schweiger, wenn du glaubst, eine Gegendarstellung schreiben zu müssen, würde ich sie an deiner Stelle allerdings nicht in die Personalakte legen lassen! Gib sie besser zum Betriebsrat oder bewahre sie bei dir persönlich auf. Zum Kündigungsschutz: Du hast ab dem Tag, an dem du als Ersatzmitglied ein verhindertes BR-Mitglied vertreten hast 1 Jahr Kündigungsschutz, der sich mit jedem Einsatz wieder um ein Jahr verlängert. § 15 KSchG Dieser Zusatz in der Abmahnung ist üblich und soll auf die rechtlichen Folgen aufmerksam machen, sonst wär es eine "Ermahnung" und keine Abmahnung.
Wenn dein GF etwas Hirn im Schädel hat, wird er auf eine Kündigung verzichten! Denn die könnte ganz ganz schön teuer werden und ohne Erfolg sein.... .......ausser du hast sowas schlimmes angestellt, das eine Kündigung rechtfertigen würde....
30.04.2008 um 22:31 Uhr
Hallo Schweiger, wenn Du wirklich etwas machen willst, solltest Du gegegn die Abmahnung rechtlich vorgehen. Ab zu deinem Gewerkschaftssekretär und DGB Rechtsschutz einfordern. Bei mir wollten Sie auch die Muskeln spielen lassen. Der Arbeitsrichter meinte nur zu unser ZP " Wenn der BR Kollege zu ihnen sagt , " ich bin dann mal weg" ist das keine Bitte sondern eine Information. :-) Das Gesicht von ZP war Klasse und die sache sofort vom Tisch. MFG Husky68
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