Erstellt am 30.04.2008 um 10:29 Uhr von Mona-Lisa
@Schweiger,
wenn du glaubst, eine Gegendarstellung schreiben zu müssen, würde ich sie an deiner Stelle allerdings nicht in die Personalakte legen lassen!
Gib sie besser zum Betriebsrat oder bewahre sie bei dir persönlich auf.
Zum Kündigungsschutz:
Du hast ab dem Tag, an dem du als Ersatzmitglied ein verhindertes BR-Mitglied vertreten hast 1 Jahr Kündigungsschutz, der sich mit jedem Einsatz wieder um ein Jahr verlängert.
§ 15 KSchG
Dieser Zusatz in der Abmahnung ist üblich und soll auf die rechtlichen Folgen aufmerksam machen, sonst wär es eine "Ermahnung" und keine Abmahnung.
Wenn dein GF etwas Hirn im Schädel hat, wird er auf eine Kündigung verzichten! Denn die könnte ganz ganz schön teuer werden und ohne Erfolg sein....
.......ausser du hast sowas schlimmes angestellt, das eine Kündigung rechtfertigen würde....
Erstellt am 30.04.2008 um 20:31 Uhr von Husky68
Hallo Schweiger,
wenn Du wirklich etwas machen willst, solltest Du gegegn die Abmahnung rechtlich vorgehen. Ab zu deinem Gewerkschaftssekretär und DGB Rechtsschutz einfordern.
Bei mir wollten Sie auch die Muskeln spielen lassen.
Der Arbeitsrichter meinte nur zu unser ZP " Wenn der BR Kollege zu ihnen sagt , " ich bin dann mal weg" ist das keine Bitte sondern eine Information. :-)
Das Gesicht von ZP war Klasse und die sache sofort vom Tisch.
MFG
Husky68