Ablehnung für ein und die gleichen Einstellungen - wie oft hinereinader möglich?
Hallo zusammen,
unser BR-Gremium hat jetzt bereits zwei mal hintereinander seine Zustimmung für ein und die gleichen Einstellungen verweigert. Kann der AG jetzt so lange wie er lustig ist diese Sachen immer wieder reingeben bis er der Meinung ist, das es irgendwann mal klappt?
Die Argumente für die Ablehnung sind übrigens seitens des AG´s nach wie vor nicht geklärt, geschweige denn die mißachtete BV zu diesem Thema eingehlaten!
Danke Gruß Nenja
Community-Antworten (3)
29.04.2008 um 16:41 Uhr
Ich beruft doch hoffenlich für die wiederholte Anhörung jedesmal eine Sondersitzung mitten in der Schicht ein und diskutiert die Sache ausführlich, bevor ihr dem ArbGeb die bis aufs Datum identische Ablehnung erneut zusendet?
29.04.2008 um 17:46 Uhr
Hi,
Efaienaerbeer hat recht. Meine vorherige Antwort bezog sich auf Umgruppierungen.
Sorry
Chris
29.04.2008 um 19:28 Uhr
Naja, das mit der Erzwingung des Zustimmungsersetzungsverfahren halte ich für den falschen Weg und bei Einstellungen geht das rechtlich auch nicht. Das wird immer nur bei Ein- oder Umgruppierungen gemacht. Da sagt die Rechtsprechung nämlich, dass man die Maßnahme entgegen dem Wortlaurt des Gesetzes nicht aufheben könne, sondern nur die Durchführung des Zustimmungsverfahrens erzwingen kann. Für Einstellungen bleibt es bei der Aufhebung der Maßnahme nach § 101 BetrVG. Voraussetzung ist aber in jedem Fall, dass der Arbeitgeber entgegen eurem Widerspruch die Maßnahme durchzieht oder aufrecht erhält. Hält er sich brav an euer "Verbot" der Einstellung und fragt einfach nur immer wieder an, dann sind die Voraussetzungen des § 101 BetrVG nicht gegeben und ihr müßt eben zusehen, dass ihr immer wieder fristgerecht widersprecht.
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