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Betriebsvereinbarung "Mehrarbeit" - bei Kündigung durch den BR Nachwirkung bis eine neue abgeschlossen wird?

O
ozelott2005
Jan 2018 bearbeitet

Hallo,

ich habe aus gegebenem Anlaß einmal alle mir bekannten Betriebsvereinbarungen unseres Betriebes gesichtet, und eine BV über "Mehrarbeit" gefunden, die zum Ziel hat, Mehrarbeit bis zu 10 Std. im Monat/Mitarbeiter und einen2. Samstage im Monat ohne Zustimmung des BR zu erlauben. Informiert soll der BR zwar werden aber dagegen wehren wohl nicht.

Wenn diese BV durch den BR gekündigt wird, hat diese dann eine Nachwirkung bis eine neue abgeschlossen wird, oder nicht ???? Wir ein neu gewählter BR kommen da nicht auf einen Nenner.

MfG

5.26105

Community-Antworten (5)

W
wölfchen

29.04.2008 um 11:15 Uhr

. . . das kommt ganz darauf an, was in dieser BV über Nachwirkung oder Nichtnachwirkung vereinbart ist. Wie lautet denn die Schlussformel?

O
ozelott2005

29.04.2008 um 11:21 Uhr

erstmal danke für die schnelle Antwort!

die "Schlußformel" lautet ... kann mit einer Frist von 3 Monaten gekündigt werden" und sonst nichts. Aber es ist doch richtig, dass eine solche (natürlich Arbeitnehmerfreundlichere) vom BR erzwingbar wäre?

Da diese BV keinerlei Nachwirkung regelt, ist sie demnach problemlos zu kündigen, ohne Nachwirkung ???

MfG

D
DocPille

29.04.2008 um 11:28 Uhr

Eine erzwingbare hat immer Nachwirkung

W
wölfchen

29.04.2008 um 12:29 Uhr

. . . nicht immer - wenn sie z.B. zeitlich begrenzt ist und der Regelungsgrund nach dieser Begrenzung entfällt . . .

T
tik-tak

02.05.2008 um 20:21 Uhr

Richtige Frage ist: Wie d..m soll BR sein und so eine BV unterschreiben ? Viel Erfolg noch

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