Betriebsvereinbarung "Mehrarbeit" - bei Kündigung durch den BR Nachwirkung bis eine neue abgeschlossen wird?
Hallo,
ich habe aus gegebenem Anlaß einmal alle mir bekannten Betriebsvereinbarungen unseres Betriebes gesichtet, und eine BV über "Mehrarbeit" gefunden, die zum Ziel hat, Mehrarbeit bis zu 10 Std. im Monat/Mitarbeiter und einen2. Samstage im Monat ohne Zustimmung des BR zu erlauben. Informiert soll der BR zwar werden aber dagegen wehren wohl nicht.
Wenn diese BV durch den BR gekündigt wird, hat diese dann eine Nachwirkung bis eine neue abgeschlossen wird, oder nicht ???? Wir ein neu gewählter BR kommen da nicht auf einen Nenner.
MfG
Community-Antworten (5)
29.04.2008 um 11:15 Uhr
. . . das kommt ganz darauf an, was in dieser BV über Nachwirkung oder Nichtnachwirkung vereinbart ist. Wie lautet denn die Schlussformel?
29.04.2008 um 11:21 Uhr
erstmal danke für die schnelle Antwort!
die "Schlußformel" lautet ... kann mit einer Frist von 3 Monaten gekündigt werden" und sonst nichts. Aber es ist doch richtig, dass eine solche (natürlich Arbeitnehmerfreundlichere) vom BR erzwingbar wäre?
Da diese BV keinerlei Nachwirkung regelt, ist sie demnach problemlos zu kündigen, ohne Nachwirkung ???
MfG
29.04.2008 um 11:28 Uhr
Eine erzwingbare hat immer Nachwirkung
29.04.2008 um 12:29 Uhr
. . . nicht immer - wenn sie z.B. zeitlich begrenzt ist und der Regelungsgrund nach dieser Begrenzung entfällt . . .
02.05.2008 um 20:21 Uhr
Richtige Frage ist: Wie d..m soll BR sein und so eine BV unterschreiben ? Viel Erfolg noch
Verwandte Themen
Betriebsvereinbarung Arbeitszeit und Verfügungszeit
ÄlterHallo Liebes Forum haben ein kleines Problem unsere BV Arbeitszeit und Verfügungszeit wurde gekündigt letztes Jahr durch AG jetzt im Juni wurde uns eine neue BV vorgelegt die wie folgt lautet: Bitte u
Mehrarbeit i.S.d. § 124 SGB IX - Definition von Mehrarbeit bei schwerbehinderten (Teilzeit)Beschäftigten
ÄlterTschuldigt, wenn ich wieder die Frage stelle zur TZ-Beschäftigung und Mehrarbeit bei sb MA stelle... Ich habe ein echtes Problem mit den SGB IX Kommentaren und den BAG Urteilen. Bitte helft mir.
Unterschriften auf Überstundenantrag
ÄlterHallo, der Fall: in unserem Betrieb werden dem Betriebsrat alle 3 Monate die Anträge für Mehrarbeit aus den Abteilungen vorgelegt. Dies ist in einer BV geregelt. Als Anhang an den Antrag für Mehrarbe
Mehrarbeit / Überstunden
ÄlterHat der Betriebsrat bei angefallenen Überstunden / Mehrarbeit ein Mitbestimmungsrecht bei der Auszahlung? Fallbeispiel: Normalerweise werden Überstunden / Mehrarbeit vom Arbeitgeber (Vorgesetztem) im
Verpflichtung zu Überstunden (mit Betriebsvereinbarung) rechtens?
ÄlterHallo, das Auftragsvolumen unserer Firma (3 Schichtsystem Mo - Freitag) ist relativ kurzfristig in die Höhe geschnellt - so weit, so gut. Unser AG wollte diesen Zustand kompensieren, in dem er , auf