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Probezeit bei erneutem Arbeitsverhältnis beim gleichen Arbeitgeber?

M
meik
Jan 2018 bearbeitet

Hallo zusammen,

hab mal wieder eine Frage. Mitarbeiter wurde vor einiger Zeit betriebsbedingt gekündigt. Eine Weile späte fängt der Mitarbeiter zuerst über eine Zeitarbeitsfirma und danach als fest Angestellter wieder an. Im neuen Vertrag ist eine Probezeit festgelegt. Nun soll dem Mitarbeiter innerhalb der Probezeit gekündigt werden. (nicht genannter Grund: zuviele Fehltage) Ist das zulässig? Kann in so einem Fall wieder eine Probezeit vereinbart werden oder greift das Kündigungsschutzgesetz hier trotzdem.

Die Tätigkeit war immer dieselbe, allerdings war nach der betriebsbedingten Kündigung eine nennenswerte Pause.

Gruß

meik

5.43402

Community-Antworten (2)

P
paula

27.04.2008 um 21:46 Uhr

meines Erachtens kann hier eine Probezeit vereinbart werden und noch wichtiger: das KSchG greift nicht wenn der MA nicht nach der Zeitarbeitsfirma länger als 6 Monate beschäftigt ist

M
mille

28.04.2008 um 00:22 Uhr

schaut doch mal in euren Tarifvertrag.

Bei uns gibt es einen Passus der lautet:

Soweit gesetzliche, tarifliche und betriebliche Leistungen oder Fristen von der Dauer der Betriebszugehörigkeit abhängen, gelten als Betriebszugehörigkeitsjahre alle im gleichen Unternehmen oder bei dessen Rechtsvorgängern verbrachten Jahre der Tätigkeit. Diejenigen Beschäftigungszeiten, die vor einer mindestens zweijährigen Unterbrechung liegen und diejenigen, die durch die Arbeitnehmer unberechtigt selbst oder infolge verschuldeter fristloser Entlassung beendet worden sind, brauchen nicht angerechnet zu werden.

Sollte euer TV was ähnliches beinhalten, wäre der Kollege vielleicht aus dem Schneider

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