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Fristlose Kündigung

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cd1970
Nov 2019 bearbeitet

Hallo, kann man einen langjährigen Mitarbeiter fristlos kündigen, der immer wieder Arbeitszeitbetrug begeht, oder muss man ihn erst abmahnen?

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Community-Antworten (3)

K
kratzbürste

08.11.2019 um 10:05 Uhr

Arbeitszeitbetrug - was für eine Wortschöpfung des Arbeitgeberlagers. Ausgerechnet von denen also, die Grossmeister dieser Disziplin sind.

Wenn der AG es jahrelang hingenommen hat, muss er zunächst abmahnen. Da aber der angebliche Zeitbetrug oft als Vorwand genommen wird, um unliebsame Zeitgenossen los zu werden, wird der AG möglicherweise gleich kündigen und bereitwillig bei Gericht eine kleine Abfindung zahlen. Hauptsache der AN ist weg.

M
Milchknilch

08.11.2019 um 10:49 Uhr

Ein Arbeitszeitbetrug kann unter Umständen durchaus geeignet sein, um eine fristlose Kündigung zu rechtfertigen. Eine nicht gestempelte Raucherpause wird vermutlich nicht reichen, vorsätzliche Falschangaben zur erbrachten Arbeitszeit womöglich schon. Arbeitsrichter sind sehr empfindlich bei dem Thema...

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