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Unterschriftenliste gegen Gründung Betriebsrat?

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Gwendoline24
Nov 2016 bearbeitet

Hallo, ich bin neu hier und habe eine Frage: Ich arbeite seit 3 Wochen in einem Unternehmen, welches eine Tochtergesellschaft eines großen Konzerns ist. In "meinem" Unternehmen gibt es keinen Betriebsrat. Der Konzern schickte eine Anfrage ob Interesse in dem Unternehmen besteht einen Betriebsrat zu gründen. Vor ein paar Tagen sollte ich in einer Unterschriftenliste mit meiner Unterschrift bestätigen, das kein Betriebsrat gwünscht ist, das wurde in einer Teamsitzung VOR meiner Zeit bschlossen. Dazu finde ich allerdings kein Protokoll in dem ich das nachlesen könnte. Ich habe mich geweigert zu unterschreiben, weil ich es u.a. nicht verstehen kann, das ein Unternehmen kein Interesse daran hat, das die Rechte seiner Arbeitnehmer vertreten werden. Nun habe ich heute erfahren, das in der heutigen Teamsitzung (an der ich leider nicht teilnehmen konnte) gesagt wurde, das ALLE Mitarbeiter diese Liste unterschrieben hätten und diese jetzt an den Konzern weitergeleitet wird und somit bekundet wird, das kein Interesse an der Gründung eines Betriebsrates besteht. Und nun frage ich mich: Wurde meine Unterschrift gefälscht? Und wenn nicht - und das ist meine eigentliche Frage: Gibt es Konsequenzen für "mein" Unternehmen, wenn nicht alle unterschrieben haben? Wird da seitens des Konzerns nachgehakt, wenn nicht alle Mitarbeiter unterschrieben haben? Denn schließlich wird ja im beiligenden Schreiben dargestellt, das alle Mitarbeiter einverstanden sind und neben meinem Namen ist keine Unterschrift zu finden. Ich weiß, das es keine Verpflichtung gibt einen Betriebrat zu gründen, aber insgeheim hoffe ich, das "mein" Unternehmen nicht so leicht aus der Nummer rauskommt, weil da meines Erachtens einiges faul ist...

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Community-Antworten (1)

W
wölfchen

26.04.2008 um 01:14 Uhr

Hallo Gwendoline24, irgendwie verstehe ich da was nicht richtig, bzw. Ihr habt da einen Denkfehler: Der Konzern wird Euch keinen BR auf dem Silbertablett servieren, der ist zwar Verhandlungspartner des evtl. künftigen BR, aber nicht der Initiator. Initiator ist (wenn vorhanden) der Konzern - oder Gesamtbetriebsrat. Dieser bestellt in Eurem Betrieb einen Wahlvorstand und dieser wiederum nimmt die Angelegenheit in seine Hände. Eine Unterschriftenliste ist das Papier nicht wert, worauf sie geschrieben ist, denn erfahrungsgemäß besteht ein himmelweiter Unterschied zwischen dem, was man unter dem Druck der Vorgesetzten tut und dem, was dann bei einer geheimen Wahl rauskommt. Es steht auch nirgends im BetrVG, dass durch eine Unterschriftenliste das Gesetz aufgehoben werden kann. Im § 1 BetrVG steht: "In Betrieben mit in der Regel mindestens fünf wahlberechtigten Arbeitnehmern, von denen drei wählbar sind, WERDEN BETRIEBSRÄTE GEWÄHLT" Da ist keine Rede von vorherigen Abstimmungslisten u.ä. Quark. Also: bitte erkundige Dich, ob es einen Konzern- oder Gesamtbetriebsrat gibt und wende Dich an den! Sollte es keinen geben, dann wende Dich an die zuständige Gewerkschaft - die helfen Dir auch weiter . . .

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