Willkür oder nicht - MA bekommt heute eine Arbeitsanweisung ,dass er morgen also am Samstag arbeiten muss?
Hallo zusammen ein kollege bekamm heute um14,30uhr eine arbeitsanweisung ,das er morgen also samstag arbeiten muss ist das rechtens .
Community-Antworten (3)
25.04.2008 um 18:31 Uhr
Liegt das Einverständnis des BR vor?
25.04.2008 um 22:26 Uhr
Natürlich nicht das war mal wieder ein alleingang unseres betriebsleiters
28.04.2008 um 14:37 Uhr
Da sollte der BR wohl mal Klage nach §23(3) BetrVG erheben: Der ArbGeb hat es -unter Androhung einer vom Gericht festzulegenden Strafe- zu unterlassen, Überstunden oder Samstagsarbeit anzuordnen oder "freiwillige" Überstunden oder Samstagsarbeit anzunehmen, ohne dass der BR diesen gemäß § 87(1) Nr.2,3 BetrVG zugestimmt hat. Also Beschluß fassen, einen Anwalt mit o.g. Mandat zu betrauen - und dann umsetzen. Kosten trägt euer Betriebsleiter...
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