Erstellt am 25.04.2008 um 13:44 Uhr von Frank B
Das ist grober Unfug!
Da kann man mal sehen was sich so manche Arbeitgeber hier raus nehmen!
Erstellt am 25.04.2008 um 15:43 Uhr von fkneyer
... verlangen kann er viel ...
Erstellt am 25.04.2008 um 15:58 Uhr von Petrus
Hmmm, naja, kommt evtl. auf die Branche an...
Geldkurier?
Erstellt am 27.04.2008 um 13:54 Uhr von jotim
Die Forderung nach einer solchen Selbstauskunft mag begründet sein. Aber grundsätzlich unterliegt dies der Mitbestimmung (§ 94 BetrVG). Der Arbeitgeber muss dem BR begründen warum er diese Information benötigt. Dann muss der BR entscheiden, ob das angemessen ist, oder nicht.