Erstellt am 24.04.2008 um 17:16 Uhr von Lotte
br2
im öffentlichen Dienst wählt man nach dem PersVG und nicht nach dem BetrVG. Und man wählt einen PR, keinen BR.
Aber auch im BPersVG §44 (musst evtl noch mal unter Deinem Bundesland das richtige PersVG suchen) steht:
"1) Die durch die Tätigkeit des Personalrates entstehenden Kosten trägt die Dienststelle. Mitglieder des Personalrates erhalten bei Reisen, die zur Erfüllung ihrer Aufgaben notwendig sind, Reisekostenvergütungen nach dem Bundesreisekostengesetz.
(2) Für die Sitzungen, die Sprechstunden und die laufende Geschäftsführung hat die Dienststelle in erforderlichem Umfang Räume, den Geschäftsbedarf und Büropersonal zur Verfügung zu stellen"
Erstellt am 24.04.2008 um 19:09 Uhr von br2
Vielen Dank Lotte für die schnelle Antwort, auch wenn Sie mich nicht ganz zufrieden stellt
Erstellt am 24.04.2008 um 20:35 Uhr von nicoline
@br2
>Liegt das wie er sagt am Öffentlichen Dienst<
ja, wenn ihr bei der Stadt, dem (Land)Kreis, dem Land oder beim Bund angestellt seid, wird ein Personalrat gewählt und es gilt, was Lotte geantwortet hat.
>oder liegt es an der Mitarbeiterstärke<
hat gar nichts damit zu tun, ob man einen Betriebsrat oder Personalrat wählt. Aber irgendwer hätte euch doch schon längst vor der Wahl darüber aufklären müssen, welche Art von Interessenvertretung ihr zu wählen habt, das versteh ich überhaupt nicht, oder euer Chef ist auf dem Holzweg!
Erstellt am 24.04.2008 um 20:40 Uhr von Immie
Das ist nicht immer so.
Eine AG , von der die Stadt die Mehrheit der Aktien hält , wählt einen BR ,
und ist öffentlicher Dienst.
Erstellt am 24.04.2008 um 21:09 Uhr von Lotte
Immi,
kann man denn in einer AG, von der die Stadt die Mehrheit der Aktien hält, verbeamtet werden? Das gehört für mich zum öffentlichen Dienst dazu.
Erstellt am 24.04.2008 um 21:29 Uhr von Immie
"im öffentlichen Dienst wählt man nach dem PersVG und nicht nach dem BetrVG"
Das war die Aussage auf die ich geantwortet habe.
Erstellt am 24.04.2008 um 21:30 Uhr von nicoline
@Immi
Wikipedia
Unter der Bezeichnung öffentlicher Dienst versteht man die Tätigkeit der Beamten (und weiteren aufgrund öffentlichen Rechts beschäftigten Personen wie Richter, Soldaten und Rechtsreferendaren), Angestellten und Arbeiter von ____öffentlich-rechtlichen Körperschaften____.
Gerade wegen der ____Aktien____ kann es sich meines Wissens nicht um den öffentlichen Dienst handeln, sonst würde nämlich ein Personalrat gewählt werden. Habe in meiner Aufzählung übrigens die Gemeinden vergessen.
Nochmal Wikipedia
Die Personalvertretung (Personalrat) ist die Vertretung der Beschäftigten (Tarifbeschäftigte, Beamte) einer Dienststelle der öffentlichen Verwaltung (in Bund, Ländern, Gemeinden, sonstigen Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechtes), vergleichbar mit der Arbeitnehmervertretung in den Betrieben der Privatwirtschaft (Betriebsrat).
In dem Augenblick, wo Aktien im Spiel sind, handelt es sich um "Privatwirtschaft", deswegen Betriebsrat.
Erstellt am 24.04.2008 um 21:34 Uhr von Immie
Erstellt am 24.04.2008 um 22:01 Uhr von Lotte
Immi,
ich wollte Dir gar nicht zu nahe treten, sorry. Ich wollte wirklich wissen, ob man in einer AG, die zum öffentlichen Dienst gehört, verbeamtet werden kann oder ob meine Annahme Öffentlicher Dienst = Beamte falsch ist.
Erstellt am 25.04.2008 um 07:09 Uhr von peanuts
Beamte sind im öffentlichen Dienst nur zu ca. 1/3 vertreten.
Deine Annahme "Öffentlicher Dienst = Beamte" ist daher falsch!
Erstellt am 25.04.2008 um 07:10 Uhr von Immie
Entscheidend im Einzelfall ist die Rechtsform der Organisation. Ist sie eine des öffentlichen Rechtes, dann gilt das jeweilige Personalvertretungsgesetz, ist sie eine des Privatrechtes, gilt das Betriebsverfassungsgesetz. Das gilt auch dann, wenn sich die Körperschaft des Privatrechtes (GmbH, Aktiengesellschaft) überwiegend oder ausschließlich in der Hand eines Trägers öffentlicher Verwaltung befindet.
Erstellt am 25.04.2008 um 08:22 Uhr von Benno_BRB
Wir sind ein Betrieb, der bis vor einiger Zeit zu 100 % in kommunalem Besitz war.
Seit Anbeginn waren wir eine GmbH und hatten keine Beamten beschäftigt und waren auch nicht prädestiniert diesen Staus zu erreichen, fielen trotzdem unter den BAT und wählten regelmäßig "nur" einen BR.
Genau weiss ich es leider auch nicht, aber es muss wohl mit der Gesellschaftsstruktur zusammenhängen und andere Faktoren machen aus meiner Sicht wenig Sinn.
Nur eines ist absolut sicher!: ÖD = Beamte ist tatsächlich ein großer Irrtum!
Erstellt am 25.04.2008 um 09:07 Uhr von Petrus
@Lotte:
wenn "verbeamtet werden" das Kriterium ist, wird's schwer... Dann wählen die Schulen in Neufünfland Betriebsräte, weil Lehrer dort nicht verbeamtet werden?
Wenn "Beamter sein" das Kriterium wäre, müssten Bahn und Telekom immer noch Personalräte wählen.
Die Lösung hat nicoline schon aus der Wikipedia kopiert - in der Regel steht das in den ersten §§ des einschlägigen PersVG, z.B. §1 BPersVG. Immi hats auf den Punkt gebracht: GmbH / AG -> Betriebsrat.
Erstellt am 09.06.2008 um 18:21 Uhr von Uwe
Hallo, ich bin auch im öffentlichen Dienst tätig, Bundeswehr. Wir als Kraftfahrer wurden einer bundeseigenen GmBH beigestellt., sind aber weiterhin im öffentlichen Dienst. Bei uns gibt es sowohl einen PR wie auch einen BR. Wenn der eine nicht helfen kann, macht es vielleicht der andere. Aus deiner Fragestellung geht nicht hervor ob ihr einer anderen Gesellschaft beigestellt worden seid.
mfg
Uwe