Erstellt am 24.04.2008 um 16:18 Uhr von khel
Hallo astor,
wieso muss das eine Drohung sein? Der AG könnte ja auch einfach seiner Fürsorgepflicht nachkommen und sich nach einem anderen Arbeitsplatz in seiner Firma umsehen, auf welchem das Herz des MA in Zukunft nicht mehr so belastet wird. Und wenn der AG den betroffenen MA über solch ein Vorhaben schon vorher in Kenntnis setzt und sich vielleicht darüber mit ihm berät, ist das m.E. durchaus lobenswert. Man muss ja nicht immer gleich das Schlimmste annehmen.
Im Übrigen muss ein AU-geschriebener MA keine dienstlichen Anrufe entgegennehmen.
Und ansonsten hat der Betriebsrat sowieso bei jeder Versetzung mitzureden. Deswegen besteht, nach allem was ich aus Deinem Posting herauslesen kann, kein Grund zur Beunruhigung.
Gruß
khel
Erstellt am 24.04.2008 um 19:55 Uhr von wölfchen
hey khel,
fast das gleiche hatte ich Nachmittag auch antworten wollen, aber dieses verflixte Ding hat 7 Speicherversuche abgeblockt . . .
Aber nun kann ich mir den Text sparen, denn Du hast genau das Gleiche, nur mit anderen Worten geschrieben :-)
Erstellt am 25.04.2008 um 09:42 Uhr von khel
@wölfchen:
great men/women think alike! ;-)
So, mehr Eigenlob gibt's erst morgen wieder...
Gruß
khel