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Androhung auf einen anderen Arbeitsplatz im Krankenstand - zulässig?

A
astor
Jan 2018 bearbeitet

Hallo Darf der Arbeitgeber einen Mitarbeiter im Krankenstand anrufen und ihm durch die Blume sagen, jetzt sind sie schon zum zweiten mal am Herzen erkrankt, da werden wir für sie, wenn sie wider kommen einen anderen Arbeitsplatz suchen!!!!! Danke im vorraus.

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Community-Antworten (3)

K
khel

24.04.2008 um 18:18 Uhr

Hallo astor,

wieso muss das eine Drohung sein? Der AG könnte ja auch einfach seiner Fürsorgepflicht nachkommen und sich nach einem anderen Arbeitsplatz in seiner Firma umsehen, auf welchem das Herz des MA in Zukunft nicht mehr so belastet wird. Und wenn der AG den betroffenen MA über solch ein Vorhaben schon vorher in Kenntnis setzt und sich vielleicht darüber mit ihm berät, ist das m.E. durchaus lobenswert. Man muss ja nicht immer gleich das Schlimmste annehmen.

Im Übrigen muss ein AU-geschriebener MA keine dienstlichen Anrufe entgegennehmen.

Und ansonsten hat der Betriebsrat sowieso bei jeder Versetzung mitzureden. Deswegen besteht, nach allem was ich aus Deinem Posting herauslesen kann, kein Grund zur Beunruhigung.

Gruß khel

W
wölfchen

24.04.2008 um 21:55 Uhr

hey khel, fast das gleiche hatte ich Nachmittag auch antworten wollen, aber dieses verflixte Ding hat 7 Speicherversuche abgeblockt . . . Aber nun kann ich mir den Text sparen, denn Du hast genau das Gleiche, nur mit anderen Worten geschrieben :-)

K
khel

25.04.2008 um 11:42 Uhr

@wölfchen:

great men/women think alike! ;-)

So, mehr Eigenlob gibt's erst morgen wieder... Gruß khel

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