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Vorwurf der Sexuelle belästigung

K
Kevinoh
Nov 2019 bearbeitet

Hallo zusammen,

ein Mitarbeiter wird von einer "Patientin beschuldigt Sie sexuell belästigt zu haben. Sie hat sich schriftlich bei der Pflegedienstleitung beschwert. es gab Gespräche usw......

Der Mitarbeiter wurde dann in eine andere Abteilung versetzt. Es steht Aussage gegen Aussage, wir vom BR durften nicht dabei sein. und sind erst später darüber informiert worden.

dem Mitarbeiter geht es schlecht, einen Anwalt kann er sich nicht leisten.

was genau können wir als Betriebsrat jetzt tun ?

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Community-Antworten (5)

T
takkus

06.11.2019 um 12:08 Uhr

Rein theoretisch könnt ihr als BR doch gar nicht erst später darüber informiert worden sein. Vor der Versetzung seid ihr als BR doch anzuhören und habt mitzubestimmen.

Wollt ihr das der MA wieder in seiner alten Abtl. weiterarbeitet oder was genau wollt ihr erreichen?

R
rsddbr

06.11.2019 um 12:09 Uhr

Jetzt? Hättet ihr nicht schon bei der Anhörung zur Versetzung etwas tun müssen? Oder wurdet ihr nicht angehört und ist damit die Versetzung vielleicht gar nicht rechtens?

S
stehipp

06.11.2019 um 12:29 Uhr

In den konkreten Fall, mit allen Beteiligten reden, Mitarbeiterin, Pflegedienstleitung um sich ein möglichst umfassendes Bild zu machen. Das man die Kollegin aus er Station versetzt ist sicherlich nicht ganz verkehrt und dient auch ihrem eigenen Schutz. Es geht doch jetzt darum, wieder eine vernünftige Basis für eine vertrauensvolle Zusammenarbeit zu schaffen. Dann würde ich aber mal mit der Pflegedienstleitung sprechen und sie darauf hinweisen, dass der Mitarbeiter einen Anspruch hat, dass bei solchen Gesprächen ein BR-Mitglied dabei ist und er den Mitarbeiter auch darauf hinweisen sollte. Und auf der nächsten Betriebsversammlung würde ich das thematisieren, dass MA das Recht hat, auf ein BR zu bestehen, natürlich ohne auf den konkreten Fall einzugehen.

D
DummerHund

06.11.2019 um 12:39 Uhr

@Kevinoh der Verdacht oder die Tat der sexuellen sexuellen Belästigung ist ein seeeehr sensibeles Thema. Auch wenn ihr hier eigentlich nach den §§ 87 Abs. 1 Nr1 und den 99iger BetrVG mit im Boot seit solltet ihr jetzt hier nicht mit der Brechstange dran gehen. Einmal zum Schutze der Patientin. Und einmal zum Schutze eures Mitarbeiters. In gewisser Weise verstehe ich da auch euren Chef. Alleine schon bei einem Verdacht ist der AG verpflichtet vorbeugende Maßnahmen zu treffen. Dies ergibt sich schon aus der Ableitung nach §12 AGG. Man darf auch nie vergessen das der AG hier auch eine Verdachtskündigung hätte aussprechen können, da ja eine Straftat nach § 184 i StGB im Raum stehen könnte. Sicherlich wäre es cleverer gewesen vom Chef euch gleich mit ein zu beziehen. Geht mit eurem Wissen das ihr hier vielleicht gewinnt auf eurem Chef drauf zu und macht ihm eure Mitbestimmung deutlich. Gebt ihm aber auch zu verstehen das ihr die Angelegenheit sehr vertraulich, sensibel und vor allem Neutral behandeln werdet.

C
celestro

06.11.2019 um 12:42 Uhr

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