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SBV Auslauf Befristung.

AG
Andreas Gneuss
Nov 2019 bearbeitet

Frage. Wenn ein Schwerbehinderter Kollege mit Befristung, nicht Entfristet wird und gehen muss... Hat die Personalabteilung da das Intergrationsamt genauso zu informieren wie bei einer Kündigung? Wenn ja, wo finde ich den Text dazu? Gibt es da ein Gesetzestext dazu?

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Community-Antworten (3)

W
wdliss

06.11.2019 um 11:31 Uhr

aus Seite www.integrationsaemter.de: "Kündigung durch den Arbeitgeber: Da das SGB IX den Schutz vor einer Beendigung des Arbeitsverhältnisses bezweckt, die ohne oder gegen den Willen des schwerbehinderten Arbeitnehmers geschieht, bedarf grundsätzlich nur die Kündigung durch den Arbeitgeber der vorherigen Zustimmung des Integrationsamtes im Rahmen des Kündigungsschutzverfahrens (§ 178 SGB IX)." Befristete AV enden einfach nur.

AG
Andreas Gneuss

06.11.2019 um 13:45 Uhr

Ohne das der AG das IA informieren muß? Bei Auslaufenden AV .

C
celestro

06.11.2019 um 15:36 Uhr

Richtig, der AG muss das IA bei auslaufendem Vertrag nicht informieren.

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