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Liste zur Abwahl des BR?

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walburga61
Jan 2018 bearbeitet

in unsern Hause Pflegeheim ging eine Liste um zur abwahl des BR ,unterstützt wurde das von den Wohnbereichsleitungen die den Mitarbeitern sagten ;schnell unterschreibt mal schnell -sagte mir eine Kollegin die sich aus der Liste entfernen wolte .Die Liste lag beim Pförter aus dann ,als sich mehre Mitarbeiter streichen wollten wude die Liste entfernt von der Leitung .das ist doch nicht in ordnung oder????????was kann man machen

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Community-Antworten (6)

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Sternburg

23.04.2008 um 15:33 Uhr

Ob die Liste ausliegt oder nicht, ist sowas von egal, denn eine Abwahl des BR, in welcher Form auch immer, gibt es nicht!

Einzig die Arbeitsgerichte können wegen gröbster Pflichtverletzungen einzelne BR-Mitglieder ausschliessen oder den BR auflösen.

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Waschbär

23.04.2008 um 15:36 Uhr

walburga61, ich würde es dem BR übermitteln was dort los war.Der wird wissen was er damit anzufangen hat und wie er es am besten ausspielt. Er kann antrag stellen wegen BR Arbeitsbehinderung Den AG anschreiben und fordern das sowas unter bleibt incl. anscreiben an die Verursacher. Der BR kann das Thema auch auf einer BV ansprechen und dem Ag damit bloss stellen, bzw der wird sagen .... Das war ich nicht das waren "Überfleissige Führungskräfte" und dann kann der Ag deudlich sagen das er das nicht möchte und das die MAs die Nein dazu sagten "Richtig" gehandelt habe.

Der BR kann viel machen , das ist aber abhänig vom BR und der zusammen Arbeit. ggf kann der BR auch nichts machen und intern sagen was für Loser wir doch im Leitungskreis haben,wie sollen wir diese Personen bloss ernst nehmen....

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w-j-l

23.04.2008 um 20:25 Uhr

Grundsätzlich stimme ich Dir zu, waschbär.

Man könnte den WBL auch sagen, dass sie die Listen doch für hinterlistige Zwecke aufs Klo hängen sollen, den zu mehr sind sie nicht gut.

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gokky

23.04.2008 um 23:21 Uhr

Wie wärs mit einem Beschluss gegen solche Machenschaften? Würde dann bei Verstößen gegen den Beschluss/Betriebsvereinbarung Konsequenzen haben. BR kann nicht abgewählt werden, evtl nach der Amtsperiode kann der Betrieb eine Neuwahl verhindern, indem er keinen BR mehr duldet. Müsste allerdings aus dem Tarifvertrag aussteigen.

L
Lotte

23.04.2008 um 23:33 Uhr

gokky, wer sollte denn den Beschluss fassen? Und wer sollte sich daran halten müssen? Und was soll der Quatsch mit "...evtl nach der Amtsperiode kann der Betrieb eine Neuwahl verhindern, indem er keinen BR mehr duldet. Müsste allerdings aus dem Tarifvertrag aussteigen."?

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Waschbär

24.04.2008 um 10:25 Uhr

w-j-l, Danke.Darauf habe ich lange gewartet.Das Du mir Grundsätzlich recht gibst .-) Und bist wirklich keine Sie ??? Schade .

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