Pausen abschaffen - wie Ablehnung begründen?
Wir haben bei uns im Haus eine Hauswirtschaftliche Abteilung, Raumpflege, in der dei Mitarbeiterinnen 4 Stunden pro Schicht arbeiten. Seit ungefähr 20 Jahren machen die Kolleginnen eine halbe Stunde Pause, unbezahlt. Jetzt will die Hauswirtschaftsleitung dei Pause abschaffen mit der Begründung Arbeitszeitgesetz. Wir im Betriebsrat sind nicht ganz sicher wie wir unsere Ablehnung begründen sollen. Besitzstandwahrung?
Vielen Dank
Community-Antworten (10)
23.04.2008 um 10:50 Uhr
Tilowsky, wozu braucht man bei einer Arbeitszeit von 4 Stunden 1/2 h Pause? Da hat die Leitung natürlich recht, wenn sie diese abschaffen will. Erst wenn die Arbeitszeit länger als 6 h ist , ist eine Pause von 1/2 h einzuhalten.
23.04.2008 um 11:03 Uhr
@tilowski
die Begründung "arbeitszeitgesetz" ist meiner Meinung nach nicht einleuchtend. Unstrittig ist, glaube ich, das Pausen nicht zur AZ zählen.
Zitat AZG. § 2 Begriffsbestimmungen (1) 1Arbeitszeit im Sinne dieses Gesetzes ist die Zeit vom Beginn bis zum Ende der Arbeit ohne die Ruhepausen; Arbeitszeiten bei mehreren Arbeitgebern sind zusammenzurechnen. § 4 Ruhepausen 1.Die Arbeit ist durch im voraus feststehende Ruhepausen von mindestens 30 Minuten bei einer Arbeitszeit von mehr als sechs bis zu neun Stunden und 45 Minuten bei einer Arbeitszeit von mehr als neun Stunden insgesamt zu unterbrechen. 2.Die Ruhepausen nach Satz 1 können in Zeitabschnitte von jeweils mindestens 15 Minuten aufgeteilt werden. 3.Länger als sechs Stunden hintereinander dürfen Arbeitnehmer nicht ohne Ruhepause beschäftigt werden.
Demnach besteht bei einer Arbeitszeit von 4 Stunden pro Schicht also gar kein Anspruch auf eine Pause. Wenn der AG bis jetzt eine halbe Stunde toleriert hat, dann ist die spannende Frage, ob diese seit 20 Jahren, wie du schreibst, bestehende Situation als "betriebliche Übung" oder wie du schreibst, "Besitzstandswahrung"gewertet werden kann. Ich persönlich kann mir das nicht vorstellen, aber ich bin kein Arbeitsrichter. Ich könnte mir eher vorstellen, daß es so ausgelegt wird, seid froh das es bis jetzt so war, ihr habt 20 Jahre davon profitiert und nun lässt es der finanzielle Druck nicht mehr zu, es tut uns furchtbar leid, laberrabarba etc., etc. Wie gesagt, vom AZG aus gesehen ist der AG auf der sicheren Seite.
Was sagen denn andere BRM?????
23.04.2008 um 11:21 Uhr
@tilowski kleiner Fehlerteufel in meiner Antwort. Die Begründung "AZG" von seiten des AG ist natürlich richtig, weil das AZG sieht nach 4 Stunden keine Pause vor und nicht "nicht einleuchtend", so wie ich es gepostet habe. Sorry...
23.04.2008 um 11:35 Uhr
Im ArbZG gib es keine Pflicht, bei 4 h eine Pause zu machen, das ist richtig. Es ist aber im Gesetz auch nicht verboten, dass man freiwillig zusätzliche (natürlich unbezahlte) Pausen machen darf. Von daher ist die Begründung des ArbGeb Unsinn. Und welcher "finanzielle Druck" soll da dagegen sprechen? Die Pause kostet den ArbGeb doch nichts. Wenn der ArbGeb also keine schlüssige Begründung liefern kann, lehnt ihr sein Ansinnen ab, da 1. unbegründet und 2. nicht im Interesse der betroffenen MA. Wenn der ArbGeb die Änderung trotzdem - ohne Zustimmung des BR - umsetzen möchte, muss er eben die Einigungsstelle bemühen... (vgl. § 87 (1) Nr. 2, § 87 (2) BetrVG)
23.04.2008 um 11:37 Uhr
Hallo Tilowski, das Arbeitszeitgesetz ist eine gesetzliche MINDESTnorm. Es beinhaltet die Pausen, die unbedingt sein MÜSSEN. Was nicht heißt, dass nicht mehr Pausen vereinbart sein KÖNNEN. Theoretisch könnte nach jeder Stunde ein Pause eingelegt werden, wenn es den Arbeitsablauf nicht stört und die MA bereit sind, diese Zeit hinten ran zu hängen, also die Pausen unbezahlt sind. Und die Pausen, die bei Euch gemacht werden, sind, wie Du schreibst, unbezahlte Pausen. Es entsteht dem Arbeitgeber also Null Schaden dadurch, denn die MA haben eine Anwesenheitszeit von 4,5 Stunden, oder? Nun kann ich mir lebhaft vorstellen, dass die Raumpflege nicht gerade leicht ist (gebückte Haltung, Leistungsdruck) und dass es den MA gut tut, zwischendurch mal für eine halbe Stunde auszuruhen. Der Arbeitgeber tut sogar gut daran, ihnen dieses zu gewähren, denn er hat dann wieder MA, die ausgeruht und fit weiter arbeiten. Warum der Arbeitgeber diese Pause also weghaben will, ist mir schleierhaft. Und die Berufung auf das Arbeitszeitgesetz ist sehr dürftig, weil es wie oben erwähnt nur eine Mindestnorm ist. es steht ja schließlich nicht drin, dass keine weiteren Pausen sein dürfen. . .
23.04.2008 um 11:39 Uhr
@ Petrus, Du warst schneller und hast es besser auf den Punkt gebracht :-)
23.04.2008 um 12:21 Uhr
@petrus und wölfchen finanzieller Druck darauf bezogen, das der AG die halbe Stunde Pause innerhalb der 4 Stunden nicht mehr bezahlen will, was er bis jetzt ja wohl gemacht hat. Das unbezahlt habe ich so interpretiert, daß sie die halbe Stunde innerhalb der 4 Stunden AZ machen und diese nicht hintenangehängt werden. Bis vor 3 Jahren war bei uns im Betrieb nämlich die gleiche Situation, der AG hat diese "Pause" seit 20 Jahren als ungeschriebenes Gesetz toleriert und dann mit der Begründung Kostendruck eingestellt. Wenn die Reinigungskräfte die Pausenzeiten hintenanhängen, dann spricht natürlich nichts dagegen, dieses wird auch bei uns praktiziert.
23.04.2008 um 13:52 Uhr
Hey galaxy, anscheinend hast Du eine Kristallkugel (kann ich die mal hin und wieder ausleihen?) :-) ich habe "unbezahlte Pause" als tatsächlich unbezahlt interpretiert - aber vielleicht klärt uns Tilowski irgendwann mal auf, welche Interpretation die richtige war. . .
23.04.2008 um 15:11 Uhr
hey wölfchen
bei Bedarf kannst Du natürlich meine Kristallkugel haben, wohin soll ich sie "beamen"(Scotty, beamen bitte)grinsbreit -aber ich bin auch mehr als gespannt, welche Interpretation die richtige ist...
@tilowski
wir wollen Aufklärung, lass uns nicht dumm sterben.....(Kristallkugel versagt in dieser Frage)
23.04.2008 um 16:26 Uhr
@mädels....
im zweifel Betriebliche übung .-) War so ist so bleibt so ... oder aber es wird darüber vernünftig geredet.
Ich wasche ja Socken auch nicht auf 30 ° Grad nur weil das früher üblich war :-)
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