Erstellt am 02.11.2019 um 15:59 Uhr von OSTSEEKÜSTE
Nur wenn alle Mitglieder des BR zurücktreten. Der Beschluß muss einstimmig sein. Du allein kannst mit 2 Drittel Mehrheit der Mitglieder beantragen, den Rücktritt auf die Tagesordnung zu setzen.
PS :Der Grund deiner Frage wäre informativ.
Erstellt am 02.11.2019 um 16:14 Uhr von Miki Maus
Das Gremium arbeitet nur für eigene Vorteile
Übt macht aus
Arbeitet nicht für die Mitarbeiter
Arbeitet gegen Arbeitgeber und somit leiden die Mitarbeiter drunter
Ich hab keine Lust es mitzumachen
Es ist sehr schlimm
Geht im kriminelle
Erstellt am 02.11.2019 um 16:47 Uhr von samira
Vielleicht trittst Du einfach nur zurück.
Erstellt am 02.11.2019 um 17:14 Uhr von OSTSEEKÜSTE
Trete aus und mach es öffentlich.
Mach es einfach und jammern bringt nichts sondern Taten.
Erstellt am 03.11.2019 um 01:23 Uhr von Pjöööng
Zitat (OSTSEEKÜSTE):
"Nur wenn alle Mitglieder des BR zurücktreten. Der Beschluß muss einstimmig sein."
Unsinn! Es reicht die Mehrheit der Mitglieder!
Erstellt am 03.11.2019 um 05:42 Uhr von OSTSEEKÜSTE
Stimmt Pjööong...Sorry
§ 13 Abs. 2 Nr. 3 BetrVG
Erstellt am 03.11.2019 um 12:19 Uhr von Dummerhund
@Miki Maus
"Das Gremium arbeitet nur für eigene Vorteile"
Ich Frage mich wie es aussehen solle wenn das Gremium nur für seine eigene Vorteile arbeitet und weder zusätzlich ein AG oder die AN von dem Vorteil profitieren
"Übt macht aus "
Eine gewisse Macht sollte der BR auch haben. Nur aber wenn es drum geht gegenüber dem AG mit Gesetzen und Verordnungen zu argumentieren. Einem normalen AN gegenüber kann der BR keine Macht ausüben, da ihm dazu die rechtliche Grundlage fehlt. Ein BR ist nicht Vorgesetzter der AN, sondern gleichberechtigter Verhandlungspartner mit dem AG. Selbst wenn im Betrieb gegen Gesetzte oder Verordnungen verstoßen wird darf der BR nicht eigenmächtig anordnen das der AN die Arbeiten ein zu stellen hat (oder aber ähnliches). Hier muss er sich an den AG oder an die zuständigen Stellen wenden, die dann dafür sorgen das der "Missstand" behoben oder abgestellt wird.
"Arbeitet nicht für die Mitarbeiter
Arbeitet gegen Arbeitgeber und somit leiden die Mitarbeiter drunter "
Zwei Aussagen die sich meiner Meinung nach Widersprechen.
Ein BR der gegen den AG arbeitet ist fehl am Platz.
(vor gut 20 Jahren als ich den ersten BR mit gründete war ich auch mal anderer Meinung).
Ein BR der nur für die MA arbeitet und vom AG nur verlangt und verlangt ist eben so fehl am Platz. Solche BR´s spielen dann nämlich auf der Dauer mit den Arbeitsplätzen der MA.
Nicht zu vergessen ist auch, ein Gremium arbeitet in seiner Funktion nur Ehrenamtlich (allein schon deshalb hat er keine Macht gegenüber einem MA) und ist arbeitsvertraglich immer noch ein ganz normaler MA.
"Ich hab keine Lust es mitzumachen"
Auf zu geben und alles hin zu schmeißen ist eine Option. Nur ändert dies was an der derzeitigen Situation? Gehe, ohne es dir anmerken zu lassen in die Opposition. Nur mit Wissen von innen heraus kannst du nach außen hin was verändern. Suche nach außen Verbündete den du vertrauen kannst.
"Es ist sehr schlimm "
Ist jetzt nicht Böse gemeint, aber Schlimm ist immer eine Sache des subjektiven Empfindens.
(mal am Rande und was nichts mit dem eigentlichem Thema zu tun hat. Bei mir ist nach 12 Jahren der Krebs zurück gekehrt; und das gleich in doppelter Ausführung. Blasenkrebs und Metastasen in der Lunge. OP und nu der lange Weg der Chemo. Es ist schlimm. Ich weiß aber das es Menschen gibt die sind viel schlimmer dran). Keine Lage ist Aussichtslos. Es sei denn man gibt sich auf.
"Geht im kriminelle "
Diese Anschuldigungen müssten natürlich beweisbar sein. Da kommen wir wieder zu dem Punkt das man Beweise am besten von innen heraus sammeln kann.(Ich selbst habe mal knapp 2 Jahre gebraucht um dran zu arbeiten einen BRV aus dem Vorsitz zu kriegen). Bedenke auch Das ein BRV nicht dein Vorgesetzter ist. Belese dich hier mal im § 26 BetrVG; aber bitte mit der gesamten Kommentierung. Genau so wie § 23 BetrVG.
Erstellt am 03.11.2019 um 14:05 Uhr von Challenger
Zitat OSTSEEKÜSTE : Du allein kannst mit 2 Drittel Mehrheit der Mitglieder beantragen, den Rücktritt auf die Tagesordnung zu setzen.
Ein Viertel der Mitglieder reicht.
Betriebsverfassungsgesetz
§ 29 Einberufung der Sitzungen
(3) Der Vorsitzende hat eine Sitzung einzuberufen und den Gegenstand, dessen Beratung beantragt ist, auf die Tagesordnung zu setzen, wenn dies ein Viertel der Mitglieder des Betriebsrats oder der Arbeitgeber beantragt.