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Schwanger bei Kündigung - muss der BR nicht immer zu den Kündigungen angehört werden?

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myrphium2003
Jan 2018 bearbeitet

Hallo, Betrieb wird komplett geschlossen. Betroffen sind u.a. 3 Kölleginnen, die schwanger sind. Das Regierungspräsidium stimmt den Kündigungen zu und ist der Meinung, dass der BR nicht mit einbezogen werden muss. Ist das richtig???? Meiner Ansicht sollte der BR immer zu den Kündigungen angehört werden.

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Community-Antworten (2)

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Sonneschein

21.04.2008 um 17:16 Uhr

Naklar ist der BR. bei Kündigungen mit ran zu ziehen, er hat mitspracherecht . Wenn eurer Betrieb geschlossen werden soll, habt ihr doch ein Sozialplan an den ihr euch halten müsst. Bei Schwangere liegt, glaub, ich sowie so ein besonderer Kündigungsschutz vor!!!!!

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paula

21.04.2008 um 22:27 Uhr

über was sprechen wir denn hier? Die Anhörung die die Behörde macht oder das Anhörungsverfahren bei der Kündigung durch den AG?

Die Behörde kann Euch anhören muss es aber nicht tun. Anders der AG, hier gibt es schließlich das Verfahren nach § 102 BerrVG. Das muss durchgeführt werden sonst hat der AG in einem evtl. Kündigungsschutzverfahren schlechte Karten

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