Wahlvorstand - Kann die Arbeit des Wahlvorstands auch während der Arbeitszeit durchgeführt werden?
noch ein paar Fragen vom Neuling
Kann die Arbeit des Wahlvorstands auch während der Arbeitszeit durchgeführt werden?
Und das Programm "Wahlhelfer zur Betriebsratswahl" betreffend: Besteht noch kein BR, kann dann das Programm (wenn der AG die Kosten der Software übernimmt) auch auf dem Privat-PC installiert werden und der Freischaltcode nach der Wahl an den BR weitergegeben werden?
Gruß Nathan
Community-Antworten (2)
20.04.2008 um 20:55 Uhr
Nathan, die Arbeit des gewählten Wahlvorstandes findet natürlich während der Arbeitszeit statt. Bedenke, dass auch der Wahlvorstand schon einen Kündigungsschutz hat.
Was das Programm betrifft, weiß ich nicht wofür man es braucht. Versuchs doch mal mit der entsprechenden Gewerk- schaft ;-). Die hilft immer....
Lieben Gruß Katjuscha
20.04.2008 um 21:09 Uhr
Moin,
es gibt mehrere "Wahlhelfer"-Programme von verschiedenen Verlagen. Wenn der AG das Programm bezahlt hat, dann hat es auch im Betrieb zu bleiben. Und wenn der AG ein Programm bestellt, dannn muss er Euch auch einen Computer zu Verfügung stellen, damit Ihr es auch nutzen könnt.
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