Erstellt am 20.04.2008 um 13:27 Uhr von pirat
@supersteve
grobe Plichtverstösse findest du hier...
http://www2.igmetall.de/homepages/recklinghausen/file_uploads/6163.pdf
Das von dir genannte *Vergehen* zählt nicht dazu. Ich frage mich, wie will das *gebetene BRM* das gegenüber dem AN erklären, und warum?
Erstellt am 20.04.2008 um 22:02 Uhr von supersteve
Hallo Pirat,
das von ihnen genannte Dokument listet lediglich einige Beispiele auf. Bloß weil es auf diesem Blatt der IG Metall nicht vorkommt heißt das noch lange nicht das es sich nicht trotzdem um einen groben Pflichtverstoß handelt. Dies wird letztendlich vom Arbeitsgericht festgelegt. Eine Erklärung war:
"Das kannst du selber ausbaden, das hast du dir selber eingebrockt". Die andere " Ausrede " war : Ich muss einkaufen gehen , ich weiß nicht worum es geht und muss mich erst darauf vorbereiten. So schnell geht das nicht.
Die dritte Ausrede war:
Ich weiß nicht worum es geht. Super gell ? Letztendlich bin ich alleine zu dem Gespräch gegangen. Eine total traurige Angelegenheit. BetrVerf. Ges. 80 und 82,2 stellen eine Pflicht fest. Für mich liegt zumindest ein Verstoß gegen das Gesetz vor, aber so larifari wie das auch von der IG Metall formuliert wird , sehe ich das nicht. Nach meinem Verständnis des Ehrenamtes des BR ausgestattet mit besonderem Kündigungsschutz !!!! ( Warum wohl dieser ??? ) und dem Schutzcharakter der Gesetzte für die Arbeitnehmerinteressen stellt eine Verweigerung auf ein Hilfsgesuch durch einen Arbeitnehmer das ultimative Versagen und die Offenbarung des ultimativen charakterlichen Nichtgeeignetseins und der ultimativen Unkenntnis der gesetzlichen Pflichten dar. Auch dem Arbeitnehmer kann daraus ein Schaden entstehen der auf Grund des Zeugenmangels nicht wieder gutzumachen ist. Somit bleibe ich bei meiner Meinung das so ein Verhalten zur Amtsenthebung führen müßte.
Erstellt am 21.04.2008 um 08:14 Uhr von HF
Zitat supersteve
"Somit bleibe ich bei meiner Meinung das so ein Verhalten zur Amtsenthebung führen müßte."
Naja mal nicht gleich mit Kanonen auf Spatzen schiessen ;)
Klärt das in Eurem Gremium noch mal ganz genau in einem Gespräch, dass dieses ein Fehlverhalten war, denn Ihr seid von der Belegschaft schließlich gewählt worden um sie zu vertreten und beizustehen.
Bei mehreren Verstößen sollte man dann erstmal darüber nachdenken, warum man im BR ist bzw. ob ein "freiwilliges" niederlegen des Amtes nicht ratsam wäre.
Erstellt am 21.04.2008 um 08:21 Uhr von waschbär
@ supersteve,
auf jedenfall ist es keine unterlassene-hilfe-leistung. ABER wenn der AN schon gerne einen BR dabei haben möchte .. dann sollte der BR das auch möglich machen,weil warum wurde derjenige sonst BRM ?
Es würde ja in der rückfragestellung bedeuten das ein Lebensretter sich aussuchen könnte, bei wem er das Lebenrettet ?
Erstellt am 21.04.2008 um 09:52 Uhr von supersteve
Hallo Waschbär, du hast mich verstanden . Danke !
Erstellt am 21.04.2008 um 10:16 Uhr von waschbär
na dann ist ja super steve ...
hoffe du hast mich auch richtig vertstanden.