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Mitglied des BR lehnt Teilnahme an Chefgespräch ab - Zulässig ?

S
supersteve
Jan 2018 bearbeitet

Hallo, muss ein Mitglied des Betriebsrates an einen Leistungsbeurteilungsgespräch das ein Vorgesetzter mit einem Arbeitnehmer führen möchte teilnehmen wenn ihn der Arbeitnehmer darum gebeten hat? Darf er das ablehnen ? Ist die Ablehnung einer Teilnamen eine grobe Pflichtverletzung ?

4.32006

Community-Antworten (6)

P
pirat

20.04.2008 um 15:27 Uhr

@supersteve

grobe Plichtverstösse findest du hier... http://www2.igmetall.de/homepages/recklinghausen/file_uploads/6163.pdf

Das von dir genannte Vergehen zählt nicht dazu. Ich frage mich, wie will das gebetene BRM das gegenüber dem AN erklären, und warum?

S
supersteve

21.04.2008 um 00:02 Uhr

Hallo Pirat, das von ihnen genannte Dokument listet lediglich einige Beispiele auf. Bloß weil es auf diesem Blatt der IG Metall nicht vorkommt heißt das noch lange nicht das es sich nicht trotzdem um einen groben Pflichtverstoß handelt. Dies wird letztendlich vom Arbeitsgericht festgelegt. Eine Erklärung war: "Das kannst du selber ausbaden, das hast du dir selber eingebrockt". Die andere " Ausrede " war : Ich muss einkaufen gehen , ich weiß nicht worum es geht und muss mich erst darauf vorbereiten. So schnell geht das nicht. Die dritte Ausrede war: Ich weiß nicht worum es geht. Super gell ? Letztendlich bin ich alleine zu dem Gespräch gegangen. Eine total traurige Angelegenheit. BetrVerf. Ges. 80 und 82,2 stellen eine Pflicht fest. Für mich liegt zumindest ein Verstoß gegen das Gesetz vor, aber so larifari wie das auch von der IG Metall formuliert wird , sehe ich das nicht. Nach meinem Verständnis des Ehrenamtes des BR ausgestattet mit besonderem Kündigungsschutz !!!! ( Warum wohl dieser ??? ) und dem Schutzcharakter der Gesetzte für die Arbeitnehmerinteressen stellt eine Verweigerung auf ein Hilfsgesuch durch einen Arbeitnehmer das ultimative Versagen und die Offenbarung des ultimativen charakterlichen Nichtgeeignetseins und der ultimativen Unkenntnis der gesetzlichen Pflichten dar. Auch dem Arbeitnehmer kann daraus ein Schaden entstehen der auf Grund des Zeugenmangels nicht wieder gutzumachen ist. Somit bleibe ich bei meiner Meinung das so ein Verhalten zur Amtsenthebung führen müßte.

H
HF

21.04.2008 um 10:14 Uhr

Zitat supersteve "Somit bleibe ich bei meiner Meinung das so ein Verhalten zur Amtsenthebung führen müßte."

Naja mal nicht gleich mit Kanonen auf Spatzen schiessen ;) Klärt das in Eurem Gremium noch mal ganz genau in einem Gespräch, dass dieses ein Fehlverhalten war, denn Ihr seid von der Belegschaft schließlich gewählt worden um sie zu vertreten und beizustehen. Bei mehreren Verstößen sollte man dann erstmal darüber nachdenken, warum man im BR ist bzw. ob ein "freiwilliges" niederlegen des Amtes nicht ratsam wäre.

W
Waschbär

21.04.2008 um 10:21 Uhr

@ supersteve, auf jedenfall ist es keine unterlassene-hilfe-leistung. ABER wenn der AN schon gerne einen BR dabei haben möchte .. dann sollte der BR das auch möglich machen,weil warum wurde derjenige sonst BRM ?

Es würde ja in der rückfragestellung bedeuten das ein Lebensretter sich aussuchen könnte, bei wem er das Lebenrettet ?

S
supersteve

21.04.2008 um 11:52 Uhr

Hallo Waschbär, du hast mich verstanden . Danke !

W
Waschbär

21.04.2008 um 12:16 Uhr

na dann ist ja super steve ... hoffe du hast mich auch richtig vertstanden.

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