Erstellt am 26.10.2019 um 09:17 Uhr von Krambambuli
Ist der leitende Angestellte überhaupt leitender Angestellter im Sinne § 5 BetrVG? Eher nicht - wie es klingt. Er ist wohl eher Arbeitnehmer mit Führungsaufgaben. Und da könnte man an § 104 BetrVG denken.
Ausserdem solltet ihr gegenüber dem AG deutlich machen, dass nicht die Opfer weichen müssen, sondern eine Lösung für den Verursacher gefunden werden muss.