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Dieser Beitrag ist vor 6 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Kündigung leitender Angestellte

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danix79
Okt 2019 bearbeitet

Hallo zusammen. Wir sind momentan in der Situation, dass wir den Arbeitgeber darauf aufmerksam machen müssen, dass Maßnahmen ergriffen werden sollten gegenüber einem leitenden Angestellten. Über diesen erreichen uns mehrfach Beschwerden, es erfolgten bereits Personalgespräche in unserem Beisein. Sein Führungsstil ist sehr emotional, wenig sachlich, sehr einschüchternd, beängstigend und absolut nicht tollerierbar. Die GFhat hierzu auch schon reagiert, möchte allerdings dem LA die Möglichkeit bieten sich zu ändern. Zeitlicher Rahmen ist bis Ende des Jahres. Wir als BR sehen hier aber kein Potential, dass es zu einer positiven Entwicklung kommt. Die Betroffenen Mitarbeiter sind momentan freigestellt bzw. temporär versetzt. Der gesamte Betriebsfrieden ist gestört, die anderen Mitarbeiter gehen mit Angst zur Arbeit. Es wird befürchtet, dass sie die nächsten sein könnten die durch den LA unter Druck gesetzt werden. Vielleicht könnt ihr mir hier einfach mal ein paar Tipps geben.

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Community-Antworten (1)

K
krambambuli

26.10.2019 um 11:17 Uhr

Ist der leitende Angestellte überhaupt leitender Angestellter im Sinne § 5 BetrVG? Eher nicht - wie es klingt. Er ist wohl eher Arbeitnehmer mit Führungsaufgaben. Und da könnte man an § 104 BetrVG denken. Ausserdem solltet ihr gegenüber dem AG deutlich machen, dass nicht die Opfer weichen müssen, sondern eine Lösung für den Verursacher gefunden werden muss.

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