Erstellt am 17.04.2008 um 08:36 Uhr von betriebsrat
Hallo Fritz
Schau dir mal den hier an: JarbschG § 10 Abs 1 Nr 2
In wie weit der jetzt für dich zutrifft wäre zu prüfen.
mfg betriebsrat
Erstellt am 17.04.2008 um 09:35 Uhr von Fritz von Bayern
Danke "von Betriebsrat",
der § trifft hierbei ganz sicher auch für uns zu.
Ein Azubi hatte mir gesagt ihm würden insgesamt drei Tage zustehen und ich habe diese Aussage nirgends vorgefunden....
Fritz von Bayern
Erstellt am 17.04.2008 um 12:01 Uhr von betriebsrat
Jaja,
die lieben Azubis. Ihre Rechte kennen sie angeblich immer ganz genau. Die Pflichten werden dann schon mal vergessen. :-)
mfg betriebsrat