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Haben Azubis Anrecht auf freie Tage vor den Abschlussprüfungen?

FVB
Fritz von Bayern
Jan 2018 bearbeitet

Fünf Azubis (Arzthelferin) in unserem Krankenhaus haben im Juni/Juli innerhalb zwei Wochen die schriftliche und mündliche Prüfung. Haben sie neben der Freistellung zu den Prüfungstagen einen Anspruch auf weitere freie Tage "vor" den Prüfungen? Wenn ja, wieviele Tage und in welchem Gesetz steht dies ??

Vielen Dank für eure Hilfe

6.50603

Community-Antworten (3)

B
betriebsrat

17.04.2008 um 10:36 Uhr

Hallo Fritz Schau dir mal den hier an: JarbschG § 10 Abs 1 Nr 2 In wie weit der jetzt für dich zutrifft wäre zu prüfen.

mfg betriebsrat

FVB
Fritz von Bayern

17.04.2008 um 11:35 Uhr

Danke "von Betriebsrat",

der § trifft hierbei ganz sicher auch für uns zu. Ein Azubi hatte mir gesagt ihm würden insgesamt drei Tage zustehen und ich habe diese Aussage nirgends vorgefunden....

Fritz von Bayern

B
betriebsrat

17.04.2008 um 14:01 Uhr

Jaja, die lieben Azubis. Ihre Rechte kennen sie angeblich immer ganz genau. Die Pflichten werden dann schon mal vergessen. :-)

mfg betriebsrat

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