Fünf Azubis (Arzthelferin) in unserem Krankenhaus haben im Juni/Juli innerhalb zwei Wochen die schriftliche und mündliche Prüfung.
Haben sie neben der Freistellung zu den Prüfungstagen einen Anspruch auf weitere freie Tage "vor" den Prüfungen?
Wenn ja, wieviele Tage und in welchem Gesetz steht dies ??

Vielen Dank für eure Hilfe