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Zulässige Fragen von AG an AN wegen Gleichstellung

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Moied
Okt 2019 bearbeitet

Hallo, Ein MA hat mit GDB 40 einen Gleichstellungsantrag bei der Agentur für Arbeit eingereicht. Nun hat diese den BR die SBV sowie AG angeschrieben wegen einer Stellungnahme. Der zuständige Personal Reverent hat nun den Antragsteller mit Vorgesetzten für kommende Woche zu einem Personal Gespräch eingeladen. Dieser möchte wissen warum er den Antrag gestellt hat und stellt noch mehr Fragen. Meine Frage: Welche Fragen sind zulässig, Welche sind verboten. Was muss er was kann er beantworten. Was darf er oder braucht er nicht oder falsch beantworten. Beste Grüße und Danke Mike

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Community-Antworten (3)

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kratzbürste

25.10.2019 um 09:58 Uhr

Ich hoffe doch mal, dass die SBV oder BR den Kollegen zu diesem Gespräch begleiten. Und dann gilt das gleiche wie bei Krankengespäche: Der Kollege braucht keine Auskunft über seine Erkrankung geben, lediglich über die Auswirkungen auf die Arbeit.

Wenn ihr jemandem habt, der sich mit BEM auskennt, kann derjenige vielleicht den Kollegen begleiten.

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petermännchen

25.10.2019 um 10:18 Uhr

Warum fragt der Kollege hier im Forum nicht selbst?

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Pjöööng

25.10.2019 um 12:19 Uhr

Sozialgesetzbuch Neuntes Buch – Rehabilitation und Teilhabe von Menschen mit Behinderungen – (Neuntes Buch Sozialgesetzbuch - SGB IX) § 2 Begriffsbestimmungen (1) (...) (3) Schwerbehinderten Menschen gleichgestellt werden sollen Menschen mit Behinderungen mit einem Grad der Behinderung von weniger als 50, aber wenigstens 30, bei denen die übrigen Voraussetzungen des Absatzes 2 vorliegen, wenn sie infolge ihrer Behinderung ohne die Gleichstellung einen geeigneten Arbeitsplatz im Sinne des § 156 nicht erlangen oder nicht behalten können (gleichgestellte behinderte Menschen).

Damit sollte es sich also alleine um die Fragen drehen die helfen zu analysieren ob durch die Behinderung ein Arbeitsplatzverlust drohen könnte.

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