Erstellt am 16.04.2008 um 12:37 Uhr von Kölner
@neo30880
Ne. Sehe ich nicht.
Wenn bisher die AZ auf diese Art und Weise geduldet vernichtet wurde, dann kann der AG das auch ändern...
Erstellt am 16.04.2008 um 14:19 Uhr von waschbär
@neo,
Versuche mal den Sprung in die Entgeldberechung >wegen MBR weil ..... Personalkauf ist teil davon . Fage ist auch nach der oft belächelten und noch öfters falsch verstandenen "Betrieblichen Übung"
BAG, Urteil vom 14.6.1995 - 5 AZR 126/94 -
Personalrabatt aufgrund Gesamtzusage
Fundstellen: AP Nr. 1 zu § 611 BGB Personalrabatt; EzA Nr. 1 zu § 611 BGB Personalrabatt; NJW 1995, 75; BB 1995, 2171
Leitsätze:
1. Hat der Arbeitgeber seinem Arbeitnehmer einen Personalrabatt zugesagt, ohne sich den Widerruf vorzubehalten, so kann er die Vergünstigung nicht mit der Begründung einstellen, die Gewährung freiwilliger Leistungen liege in seinem billigen Ermessen.
2. Auch die – pauschale – Behauptung, die wirtschaftliche Lage des Unternehmens habe die Senkung der Personalkosten notwendig gemacht, rechtfertigt den Widerruf einer vorbehaltlos erteilten Zusage nicht.