Hallo!
Wir haben in unserem Betrieb Seit ca 15 Jahren eine Personaleinkaufregelung während der regulären Arbeitszeit. Nun soll dies von Arbeitgeberseite abgeschafft werden, so das die Mitarbeiter erst nach ihrer Arbeitszeit oder vorher diesen Personalkauf tätigen müssen(Freizeit).

Nun unsere Frage: Ist dies nicht nach §87 Mitbestimmung zur "Fragen und Ordnung des Betriebes"?