Personalkauf nach 15 Jahren erst nach der Arbeitszeit - Mitbestimmung?
Hallo! Wir haben in unserem Betrieb Seit ca 15 Jahren eine Personaleinkaufregelung während der regulären Arbeitszeit. Nun soll dies von Arbeitgeberseite abgeschafft werden, so das die Mitarbeiter erst nach ihrer Arbeitszeit oder vorher diesen Personalkauf tätigen müssen(Freizeit).
Nun unsere Frage: Ist dies nicht nach §87 Mitbestimmung zur "Fragen und Ordnung des Betriebes"?
Community-Antworten (2)
16.04.2008 um 14:37 Uhr
@neo30880 Ne. Sehe ich nicht. Wenn bisher die AZ auf diese Art und Weise geduldet vernichtet wurde, dann kann der AG das auch ändern...
16.04.2008 um 16:19 Uhr
@neo,
Versuche mal den Sprung in die Entgeldberechung >wegen MBR weil ..... Personalkauf ist teil davon . Fage ist auch nach der oft belächelten und noch öfters falsch verstandenen "Betrieblichen Übung"
BAG, Urteil vom 14.6.1995 - 5 AZR 126/94 -
Personalrabatt aufgrund Gesamtzusage
Fundstellen: AP Nr. 1 zu § 611 BGB Personalrabatt; EzA Nr. 1 zu § 611 BGB Personalrabatt; NJW 1995, 75; BB 1995, 2171
Leitsätze:
-
Hat der Arbeitgeber seinem Arbeitnehmer einen Personalrabatt zugesagt, ohne sich den Widerruf vorzubehalten, so kann er die Vergünstigung nicht mit der Begründung einstellen, die Gewährung freiwilliger Leistungen liege in seinem billigen Ermessen.
-
Auch die – pauschale – Behauptung, die wirtschaftliche Lage des Unternehmens habe die Senkung der Personalkosten notwendig gemacht, rechtfertigt den Widerruf einer vorbehaltlos erteilten Zusage nicht.
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