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Personalkauf

H
Hosenmaz
Nov 2016 bearbeitet

Guten Abend, ich hoffe sie können mir weiter helfen. Ich bin BR im Einzelhandel und wir verhandeln gerade mit unserem Arbeitgeber über neue Personalkaufregeln. Wenn uns ein Personalrabatt gegeben wird ist das eine Sachleistung und ab wann muß dieser Betrag versteuert werden?

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Community-Antworten (3)

E
eveline

24.09.2011 um 21:53 Uhr

Das Einkommensteuergesetz (EstG) schreibt vor, dass Sachleistungen des Arbeitgebers in einen Geldwert umgerechnet und damit auch versteuert werden müssen. Allerdings kennt das Gesetz (Paragraf 8, Abs. 2 Satz 9) eine Freigrenze, die derzeit bei 50 Euro im Monat liegt. Wichtig ist aber, dass die Sachleistung nicht von vorneherein mit einem Geldwert verknüpft wird

http://www.noz.de/artikel/5955219/steuerfreie-sachleistungen-auch-fuer-arbeitgeber-attraktiv

B
blackjack

24.09.2011 um 22:07 Uhr

....und unter bestimmten Voraussetzungen gilt ein Rabattfreibetrag von 1.080 EUR im Kalenderjahr.

K
Kölner

24.09.2011 um 22:08 Uhr

...oder der AG versteuert pauschal.

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