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Reparaturen als LKW-Fahrer selbst machen - zulässig?

N
Nemeth
Jan 2018 bearbeitet

Hallo Kolleginnen und Kollegen,

wir haben in verschiedenen Niederlassungen jeweils Ausliefer-Fuhrparks mit LKW-Fahrern mit normalem Arbeitsvertrag als Fahrer. Einer unserer Fuhrparkleiter kommt nun auf die Idee, dass diese Kollegen machbare (lt. seinen Aussagen) Reparaturen an den LKWs selbst ausführen sollen. Z.B.Stoßstangenwechsel und ähnliches. Ist das überhaupt zulässig? Wo finde ich Material?

Vielen Dank für Eure Hilfe

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Community-Antworten (3)

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Robbe

16.04.2008 um 16:53 Uhr

Hallo Nemeth, aus meiner Sicht ist dies schon aus Sicherheitsgründen und sicher auch aus Versicherungstechnischen Gründen nicht zulässig. Der Fahrer kann vielleicht mal `ne Birne oder eine Sicherung wechseln, aber dann hört es schon auf. Material hierzu könntest Du bei Verdi bekommen. Du kannst sicher auch mal auf den Seiten der Berufsgenossenschaft stöbern. Eure Arbeitssicherheitsfachkraft sollte auch eine Meinung dazu haben.

Viele Grüße

K
Konrad

16.04.2008 um 16:53 Uhr

Hallo Nemeth

Welche Arbeiten zulässig oder nicht zulässig ist, hängt von der Formulierung im Arbeitsvertrag und vom beruflichen erforderlichen Können und Wissen ab. Das ist die erlaubte Weisung des AG /Leiter auch Direktionsrecht genannt, ist daruf beschränkt.

In der Regel wäre die Hauptpflicht ein Fahrzeug zu fahren, eine vertretbare Nebenpflicht wäre z.B. Betanken, Motoröl kontrollieren, aber wohl kaum Reparaturen durchführen, wenn nicht dafür qualifiziert ist das riskant und unzulässig! Es gibt auch die Fürsorgepflicht des AG, siehe BGB und HBG.

A
AIDA

16.04.2008 um 20:59 Uhr

Hallo Ich würde als erstes eine Arbeitsplatzbeschreibung holen, wo detailiert beschrieben wird was wer wann wie zur verrichten hat . Wenn der Fall so sein sollte das der LKW – Fahrer die Stoßstange aus wechselt und es kommt zur einem Unfall ist sein Vorgesetzter schuld der das anordnet.

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