Erstellt am 16.04.2008 um 14:53 Uhr von Robbe
Hallo Nemeth, aus meiner Sicht ist dies schon aus Sicherheitsgründen und sicher auch aus Versicherungstechnischen Gründen nicht zulässig. Der Fahrer kann vielleicht mal `ne Birne oder eine Sicherung wechseln, aber dann hört es schon auf. Material hierzu könntest Du bei Verdi bekommen. Du kannst sicher auch mal auf den Seiten der Berufsgenossenschaft stöbern. Eure Arbeitssicherheitsfachkraft sollte auch eine Meinung dazu haben.
Viele Grüße
Erstellt am 16.04.2008 um 14:53 Uhr von Konrad
Hallo Nemeth
Welche Arbeiten zulässig oder nicht zulässig ist, hängt von der Formulierung im Arbeitsvertrag und vom beruflichen erforderlichen Können und Wissen ab.
Das ist die erlaubte Weisung des AG /Leiter auch Direktionsrecht genannt, ist daruf beschränkt.
In der Regel wäre die Hauptpflicht ein Fahrzeug zu fahren, eine vertretbare Nebenpflicht wäre z.B. Betanken, Motoröl kontrollieren, aber wohl kaum
Reparaturen durchführen, wenn nicht dafür qualifiziert ist das riskant und unzulässig!
Es gibt auch die Fürsorgepflicht des AG, siehe BGB und HBG.
Erstellt am 16.04.2008 um 18:59 Uhr von AIDA
Hallo
Ich würde als erstes eine Arbeitsplatzbeschreibung holen, wo detailiert beschrieben wird was wer wann wie zur verrichten hat .
Wenn der Fall so sein sollte das der LKW – Fahrer die Stoßstange aus wechselt und es kommt zur einem Unfall ist sein Vorgesetzter schuld der das anordnet.