Hallo zusammen,

wer einen Grad der Behinderung von mehr als 30% aber weniger als 50% besitzt und bei der Agentur für Arbeit einen Gleichstellungsantrag gestellt hat, der mindestens drei Wochen zurück liegt, auch wenn dieser später nicht genehmigt wird, ist im Falle einer Kündigung so zu behandeln als hätte er eine Behinderung. Das heist vor dem Auspruch einer Kündigung muss erst das Integrationsamt um Zustimmung gebeten werden.

Kann mir jemand sagen ob es in der Wahlversammlung zur Wahl des Wahlvorstand für die Wahl der Schwerbehindertenvertretung oder direkt für die Wahl der Schwerbehindertenvertretung eine Vergleichbare Lösung gibt.

Also ist es möglich das jemand die Wahlberechtigung besitzt (Vielleicht vorübergehend) bei dem noch nicht abschließend geklärt ist op er Schwerbehinderter oder diesem Gleichgestellt ist.
Oder gibt es eine andere Möblichkeit das Wahlrecht zu erlangen.

Ich hoffe ihr könnt mir weiterhelfen.