Erstellt am 23.10.2019 um 19:12 Uhr von Kratzbürste
Nein. Wenn er meint er sei im Recht, muss er das Arbeitsgericht anrufen.
Wenn er die Massnahme einfach umsetzt müsst ihr zum Arbeitsgericht. Eine Frist gibt es da nicht. Wenn es aber glaubhaft sein soll , solltet ihr "unverzüglich" handeln.
Erstellt am 24.10.2019 um 10:00 Uhr von ganther
naja vielleicht stellt der AG den gleichen Antrag einfach wieder und dann muss der BR auch wieder in der Frist antworten oder es tritt die Fiktion ein
Erstellt am 24.10.2019 um 11:49 Uhr von Pjöööng
Ich denke auch dass man hier sehr genau darauf achten muss, was der Arbeitgeber macht.
Es könnte sich hier auch um die Ergänzung des Antrages oder um einen neuen Antrag handeln. Im Zweifel würde ich hier auch wieder innerhalb einer Woche reagieren. Eine Sitzung ist dafür meines Erachtens nicht zwingend notwendig wenn der Arbeuitgeber dies nicht ausdrücklich als erneuten Antrag gekennzeichnet hat.