Welche Frist gibt es nach Reaktion des AG auf einen Widerspruch bei Anhörungen
Welche Frist muss der BR einhalten für die Reaktion auf eine Antwort auf einen Widerspruch auf eine Anhörungen nach 99. Bsp. Der Anhörung widersprochen und dem AG mitgeteilt. Es folgte ein ne Antwort des AG auf den Widerspruch in dem der AG meint das er im Recht sei. Läuft jetzt wieder die 7 Tage Frist??
Community-Antworten (3)
23.10.2019 um 21:12 Uhr
Nein. Wenn er meint er sei im Recht, muss er das Arbeitsgericht anrufen. Wenn er die Massnahme einfach umsetzt müsst ihr zum Arbeitsgericht. Eine Frist gibt es da nicht. Wenn es aber glaubhaft sein soll , solltet ihr "unverzüglich" handeln.
24.10.2019 um 12:00 Uhr
naja vielleicht stellt der AG den gleichen Antrag einfach wieder und dann muss der BR auch wieder in der Frist antworten oder es tritt die Fiktion ein
24.10.2019 um 13:49 Uhr
Ich denke auch dass man hier sehr genau darauf achten muss, was der Arbeitgeber macht.
Es könnte sich hier auch um die Ergänzung des Antrages oder um einen neuen Antrag handeln. Im Zweifel würde ich hier auch wieder innerhalb einer Woche reagieren. Eine Sitzung ist dafür meines Erachtens nicht zwingend notwendig wenn der Arbeuitgeber dies nicht ausdrücklich als erneuten Antrag gekennzeichnet hat.
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