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Welche rechtlichen Mittel - bei Nichteinhaltung von Gesetzen durch den Arbeitgeber?

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Protectet
Jan 2018 bearbeitet

Eine Frage an alle "streitfähigen" § 80 BetrVg sagt, der BR hat über die Einhaltung der zugunsten der Arbeitnehmer geltenden Gesetze zu wachen... OK, soweit. Und was ist wenn das den AG einen Sch... interessiert? Beschlussverfahren, Unterlassungsanspruch etc. geht anscheinend nicht (Rn1) Was nun? Betriebsrat als Haifisch ohne Zähne? Konkret geht es darum, dass der AG immer wieder versucht bei Auftragsmangel Zwangsurlaub zu verhängen. Alle Diskussionen und Drohungen haben nichts verändert.

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Community-Antworten (6)

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pit47

14.04.2008 um 11:32 Uhr

Hallo Protectet, wenn der BR Rechtsverstösse des AG feststellt, hat er das Recht den AG daraufhinzuweisen und auf Abhilfe zu drängen. Wenn nichts geschieht, kann der BR u.U die Gewerbeaufsicht, die Berufsgenossenschaft oder die Gewerkschaft informieren. Bei Euren konkreten Fall, würde ich dem BR raten, eine BV über die Urlaubsregelung abzuschließen. Wird gegen diese BV verstoßen, kann der BR vor das Arbeitsgericht oder Einigungsstelle gehen.

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Protect

14.04.2008 um 12:21 Uhr

Danke Pit47 Aber eine BV abschliessen, die etwas regelt, dass Gesetz ist?? Darf der AG am Montag Morgen zu seinen Leuten sagen "Keine Arbeit, geht nach Hause, Zwangsurlaub" Da ist das Gesetz doch eindeutig... Die Kollegen haben echt Schiss. Also wird keiner gehen und nacher das Geld verlangen. Also müssen wir als BR etwas tun. Und dazu brauchen wir eben Zähne. Und zwar schnell

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w-j-l

14.04.2008 um 12:32 Uhr

Protect, in welchem Gesetz steht denn, dass der AG die AN bei Auftragsmangel in Urlaub schicken darf?

Ich kenne dazu nur das BUrlG, welches grundsätzlich verlangt, dass der Urlaub zusammenhängend zu gewähren ist.

Außerdem soll er der Erholung dienen, und nicht der Gewinnsteuerung des Arbeitgebers.

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pit47

14.04.2008 um 12:46 Uhr

Hallo Protect, nach dem § 615 BGB hätten die Kollegen Recht auf Bezahlung, wenn sie nach Hause geschickt werden. Aber nach § 87 Abs. 1 Nr.2 und 3 besteht Mitbestimmung des BR`s bei Beginn und Ende der täglichen Arbeitszeit und der vorübergehenden Verkürzung der betriebsüblichen Arbeitszeit. Und Mitbestimmung heißt, ihr könnt eine BV erzwingen, die dieses regelt.

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Protectet

14.04.2008 um 13:33 Uhr

@w-j-l klar, dass Gesetz regelt, dass sowas nicht geht. Hast mich wohl falsch verstanden. Das Gesetz ist auf der Seite der MA. Aber...@pit47...dass wird geschickt getarnt. Leute werden unter Druck gesetzt in vier Augen Gesprächen. Und wenn der BR sich beschwert ist plötzlich alles absolut freiwillig...

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w-j-l

14.04.2008 um 16:55 Uhr

pit47, ich sehe da eher § 87 (1) Nr.5 einschlägig.

Protectet, der AG kann solche Dinge nicht mal individualrechtlich durchsetzen. Der AG bekommt ein Problem, wenn die AN später auf der Matte stehen, und ihren Jahres-Erholungsurlaub einfordern. Dann sind diese Tages- oder Wochen-Zwangsurlaube nämlich hinfällig, und der AG muss sie zusätzlich gewähren.

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