Erstellt am 22.10.2019 um 01:42 Uhr von celestro
1.) einen neuen BRV bestimmen
2.) einen Passus in die GO nehmen, die das untersagt (ob er / sie sich daran hält?)
3.) ihm / ihr klar machen, dass das auch Datenschutzgründen mal gar nicht geht
such Dir was aus ...
Erstellt am 22.10.2019 um 07:41 Uhr von UdoWoe
Mir stellt sich die Frage warum macht er das?
Ist er freigestellt und hat ein eigenes Büro wo er in Ruhe die Dinge bearbeiten kann?
Woher wisst ihr das er "Papiere" mit nach Hause nimmt? Gesehen? Taschenkontrolle gemacht?
Sicher ist der Punkt des Datenschutzes ein ganz wichtiger Punkt. Ohne Frage.
Wir haben bei uns Laptops. Da wird es sogar gewünscht das wir diese mitnehmen. Somit kann ich von zu Hause aus auch alles machen.
Habt ihr ihn mal gefragt warum er das macht und ihn auf den Punkt Datenschutz angesprochen?
Bevor ich an solche Dinge wie "einen neuen BRV bestimmen" rangehen würde, wäre es besser erst einmal die Gründe zu hinterfragen.
Erstellt am 22.10.2019 um 07:54 Uhr von seehas
Wo ist dabei ein Problem mit dem Datenschutz?
Wenn er die Unterlagen mit nach Hause nimmt um sich in Ruhe damit zu beschäftigen und er dabei darauf achtet, dass niemand sonst Zugang erhält, dann sehe ich das Problem nicht.
Erstellt am 22.10.2019 um 08:11 Uhr von Bremen BR
Mir stellt sich die Frage warum macht er das?-
- weil er alles Zuhause sammelt
.
Ist er freigestellt und hat ein eigenes Büro wo er in Ruhe die Dinge bearbeiten kann?
- er ist nicht freigestellt
Woher wisst ihr das er "Papiere" mit nach Hause nimmt?
- weil wir es sehen das er alles ausdruckt und kopiert
Wir haben ihn dadrauf angesprochen warum er das macht das es Datenschutzist ,seine Antwort war : weil das seine Entscheidung ist und er das sammelt.
Erstellt am 22.10.2019 um 08:21 Uhr von stehipp
Ich muss mich jetzt hier wohl mal outen.
Ich bin nicht freigestellt, nehme mir auch ab und an was mit nach Hause weil ich da einfach komplexere Themen in Ruhe durcharbeiten kann.
Ja ich weiß, dass der AG mich dafür freistellen muss (was er auch täte wenn ich wollte), aber die Theorie und Praxis lässt sich eben nicht immer verbinden.
Die Frage ist für mich daher nicht, ob er was mit nach Hause nimmt, sondern wie er dort mit den Unterlagen umgeht.
Erstellt am 22.10.2019 um 10:36 Uhr von Pjöööng
Wenn der Arbeitgeber hier dem Arbeitnehmer ganz offiziell ein Homeoffice eingerichtet hat, dann ist das "mit nach Hause nehmen" wohl nicht zu beanstanden sein, sehr wohl aber das "sammeln".
Ohne offizielles Homeoffice ist die Mitnahme ausgedruckter personenbezogener Daten ein absolutes NoGo.
Erstellt am 22.10.2019 um 11:31 Uhr von UliPK
Nehme auch Daten mit nach Hause oder zur Baustelle um da bei Anfragen schnell mal drüber schauen zu können. Ist aber nichts ausgedrucktes sondern Daten auf einen gesicherten USB-Stick. Selbst wenn der verloren geht oder geklaut kann ein Fremder damit nichts anfangen. Man muss schon sicherstellen dass niemand Fremdes in diese Daten schauen kann.