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Wirtschaftsausschuss Einsicht Gehälter Geschäftsleitung

M
MBergmann
Okt 2019 bearbeitet

Hat der Wirtschaft das Recht, Informationen über die Höhe der Gehälter von Geschäftsführern und Vorstand (in diesem Fall von einer Stiftung) einzufordern? Was wäre hier die Rechtsgrundlage?

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Community-Antworten (3)

G
ganther

21.10.2019 um 20:22 Uhr

eine Gesamtsumme wäre für mich eine wirtschaftliche Angelegenheit. Findet sich aber auch im Jahresabschluss. Was willst Du mit Einzelwerten

U
UdoWoe

22.10.2019 um 09:44 Uhr

Ich weis nicht wie es bei Stiftungen der Fall ist. In einem normalen Betrieb gekommen wir als WA die Gehälter nicht. Meistens sind diese ja Leitende Angestellte und da haben wir keinen Einblick. Müssen Stiftungen nicht jährlich solche Informationen offenlegen? Dann holt euch doch diese Berichte, dann erfahrt ihr die Gehälter und Vergütungen über diese Weg.

S
stehipp

22.10.2019 um 10:48 Uhr

Ich denke nicht, dass ihr da einen Anspruch drauf habt, wüsste jetzt auch nicht so direkt, wieso das für die Arbeit des Wirtschaftsausschusses wichtig ist. Kommt jetzt natürlich immer etwas auf die Größe der Stiftung an, aber man kann das Pferd ja mal von hinten aufzäumen. Gesamten Personalkosten abzüglich Personalkosten der Mitarbeiter = Personalkosten der Führungsriege. Macht aber natürlich nur Sinn, wenn es nicht zu viele sind, sonst "verwässert" das Ergebnis doch deutlich.

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