W.A.F. LogoSeminare

Anwesenheit des Betriebsrates auf der Weihnachtsfeier

V
viele_Fragen
Okt 2019 bearbeitet

Hallo zusammen, Sollte der Betriebsrat auf der Weihnachtsfeier anwesend sein???

30507

Community-Antworten (7)

T
takkus

21.10.2019 um 12:17 Uhr

Ernst gemeinte Frage?

V
viele-Fragen

21.10.2019 um 12:21 Uhr

ja natürlich ernst gemeinte Frage, sind nur ein dreier Gremium, haben unseren Vorsitzenden gebeten an der Weihnachtsfeier teilzunehmen da hier alles sehr unruhig im unternehmen ist. leider erfolglos

U
UdoWeo

21.10.2019 um 12:28 Uhr

Wir sind ein größeres Gremium und der BRV ist freigestellt. Da wir keine gemeinsame Weihnachtsfeier, sonder nur Abteilungsfeiern haben, kann er nicht zu allen Feiern gehen. Hat auch einen Steuerlichen Hintergrund. Aber dies nur nebenbei. Wenn eure Firma so überschaubar ist, dann ist euer BRV nicht freigestellt und sollte auch zu der Weihnachtsfeier seiner Abteilung (egal jetzt ob Gesamt-Feier oder Abteilungsfeier) gehen. Er ist genauso MA wie jeder andere auch. Aber, um auf deinen zweiten Post zu kommen, ob es auf dieser Feier dann zu Gesprächen kommt, welche das Arbeitsklime verbessern wird, dies bezweifle ich mal sehr. Die meisten wollen auf Kosten der Firma Essen und Feiern. So kenne ich das zumindest. Hat er begründet warum er nicht auf die Weihnachtsfeier gehen möchte?

V
viele_Fragen

21.10.2019 um 12:39 Uhr

Hallo UdoWeo, erstmal danke für Deine Antwort. leider ist die Situation bei uns so, dass wir zum 1 ten mal einen BR haben. Dem entsprechend ist unser Chef sehr schlecht auf uns zusprechen. Von unserem Regiebetrieb (Handwerker) kommt so gut wie niemand zur Weihnachtsfeier, unsere Vorsitzender gehört auch zu unseren Handwerkern, und wir sind der Meinung, dass er/wir eine Vorbilds Funktion haben und an der Weihnachtsfeier teilnehmen sollten. Die Begründung für sein nicht erscheinen ist "er habe keine Lust"

Gespräche wollen wir nicht AG führen

K
Kjarrigan

21.10.2019 um 12:47 Uhr

In erster Linie sind BR auch nur Arbeitnehmer mit einer Sonderfunktion "BR". Und wenn er als AN halt keine Lust hat, mit seinen Kollegen / GF oder sonstwen seine Freizeit (dazu dürfte die WF ja gehören) dann ist das seine SAche. Da kann man moralisch ja Bedenken äußern, rein rechtlich kann man ihm nix.

Auch wir haben bei uns "Verweigerer" - das sind aber die die gleichzeitig die Stammtischparolen raushauen, wie schlecht doch das Betriebsklima und der Zusammenhalt ist - und da schmeiß ich auch immer in die Runde, was sie den für das Betriebsklima tun. Wenn der Gf merkt das diese Feiern nicht angenommen warden - läßt er es halt irgenwann sein.

V
viele_Fragen

21.10.2019 um 12:50 Uhr

in erster Linie geht es uns halt um die moralischen Bedenken, dass wir Ihn nicht zwingen können ist klar. Wir sind halt wie gesagt der Meinung dass es einen besseren Eindruck hinterlassen hätte. Vielen Dank :-)

P
Pjöööng

21.10.2019 um 13:00 Uhr

Wo ist das Problem wenn 67% der BRM zur Weihnachtsfeier kommen? Das ist doch eine sehr gute Quote!

Ihre Antwort