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Dieser Beitrag ist vor 18 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Amtsniederlegung Wahlvorstand - Hat das Auswirkungen auf die Wahl?

B
br-mainz
Nov 2016 bearbeitet

Kann ein Wahlvorstandsmitglied sein Amt einfach niederlegen? Wir haben hier einen Kollegen, der auf seine Funktion als Wahlvorstand keine Lust mehr hat und deshalb beschlossen hat, dieses Amt niederzulegen. Die Art und Weise wie er das tut, steht noch einmal auf einem anderen Blatt.

Geht das? Hat das Auswirkungen auf die Wahl?

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Community-Antworten (2)

P
pirat

11.04.2008 um 16:34 Uhr

@"br-mainz" Ein Wahlvorstandsmitglied kann sein Amt jederzeit niederlegen.................

google hat´s http://www.dbb.de/dbb-beamtenbund-2006/dbb-pdf/wahlvorstand_betriebsrat.pdf

M
Mona-Lisa

11.04.2008 um 16:37 Uhr

@br-mainz, kann er! Er hat jederzeit das Recht, von seinem Amt zurückzutreten. Dafür rückt nun ein Ersatzmitglied - wenn vorhanden - nach, oder ihr benennt ein weiteres Mitglied in den Wahlvorstand. Gebt den Wechsel im "schwarzen Brett" den Kollegen bekannt! Der ganz Vorgang hat keinen Einfluss auf die Wahl, die läuft normal weiter

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