Kann ein Wahlvorstandsmitglied sein Amt einfach niederlegen? Wir haben hier einen Kollegen, der auf seine Funktion als Wahlvorstand keine Lust mehr hat und deshalb beschlossen hat, dieses Amt niederzulegen. Die Art und Weise wie er das tut, steht noch einmal auf einem anderen Blatt.

Geht das? Hat das Auswirkungen auf die Wahl?