Erstellt am 26.01.2018 um 15:17 Uhr von celestro
darf man fragen, wofür Ihr das klären wollt ? Die leitenden Angestellten zählen zur "Einflußsphäre des AG", weshalb Sie nicht wählen können und nicht wählbar sind. Was würde Euch die Information "nicht nur leitender Angestellter, sondern sogar Arbeitgeber" bringen ?
Aus meiner Sicht ... rein gar nichts. Deshalb mein Rat: Verschwendet Eure Zeit nicht damit.
Erstellt am 26.01.2018 um 17:35 Uhr von alter Mann
Schließe mich celestro an. Die Frage hat jedenfalls nichts mit der anstehenden BR-Wahl zu tun.
Solltet Ihr nicht sicher sein, wer eigentlich Euer Arbeitgeber ist, müsst Ihr das im Betrieb klären. Die Gewerkschaft jedenfalls ist da so oder so raus.
Erstellt am 26.01.2018 um 19:51 Uhr von Challenger
Zitat : ....... ob ein Kollege nur als leitender Angestellter oder sogar als Arbeitgeber gezählt wird.
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Wenn der Mitarbeiter nach §5 Abs.3 BetrVG
1. zur selbständigen Einstellung und Entlassung von im Betrieb oder in der Betriebsabteilung beschäftigten Arbeitnehmern berechtigt ist oder
2. Generalvollmacht oder Prokura hat und die Prokura auch im Verhältnis zum Arbeitgeber nicht unbedeutend ist oder
3. regelmäßig sonstige Aufgaben wahrnimmt, die für den Bestand und die Entwicklung des Unternehmens oder eines Betriebs von Bedeutung sind und deren Erfüllung besondere Erfahrungen und Kenntnisse voraussetzt, wenn er dabei entweder die Entscheidungen im Wesentlichen frei von Weisungen trifft oder sie maßgeblich beeinflusst; dies kann auch bei Vorgaben insbesondere aufgrund von Rechtsvorschriften, Plänen oder Richtlinien sowie bei Zusammenarbeit mit anderen leitenden Angestellten gegeben sein.
"nur" leitender Angestellter ist, dann setzt diesen Kollegen doch gar nicht erst auf die Wählerliste, dann werdet Ihr sehen, was passiert.
Erstellt am 27.01.2018 um 08:50 Uhr von Ostseeküste
Du hattest ja eigentlich zwei Fragen gestellt.
1. Frage:...leitender Angestellter/Arbeitgeber....Diese wurde von "Challenger" optimal beantwortet.
2.Frage:.... Welche Gewerkschaft.....Es kommt darauf an welches Gewerbe euer Unternehmen betreibt.
z.B. Metallindustrie - IG-metall
z.B. Energie/Chemie- Ibce
z.B. Einzelhandel - ver.di
Wenn der BR Unterstützung durch eine Gewerkschaft haben will, muss ein Beschluss des BR vorliegen.
Erstellt am 27.01.2018 um 13:01 Uhr von BRHamburg
@ Ostseeküste Die IG Metall könnte aber auch bei Energie zuständig sein. Es gibt oft keine klare Grenzen bei der Zuständigkeit.