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Dieser Beitrag ist vor 8 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Welche Gewerkschaft ist zuständig?

B
Belveda
Apr 2018 bearbeitet

Moin, vor der anstehenden Wahl ist bei uns die Frage aufgekommen, ob ein Kollege nur als leitender Angestellter oder sogar als Arbeitgeber gezählt wird. Wir wollen diese Frage über die Gewerkschaft rechtssicher klären lassen - wissen jetzt aber nicht, wer genau zuständig ist (unser Betrieb ist nicht tarifgebunden). Wie können wir herausfinden, welche Gewerkschaft für uns zuständig ist?

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Community-Antworten (5)

C
celestro

26.01.2018 um 16:17 Uhr

darf man fragen, wofür Ihr das klären wollt ? Die leitenden Angestellten zählen zur "Einflußsphäre des AG", weshalb Sie nicht wählen können und nicht wählbar sind. Was würde Euch die Information "nicht nur leitender Angestellter, sondern sogar Arbeitgeber" bringen ?

Aus meiner Sicht ... rein gar nichts. Deshalb mein Rat: Verschwendet Eure Zeit nicht damit.

AM
alter Mann

26.01.2018 um 18:35 Uhr

Schließe mich celestro an. Die Frage hat jedenfalls nichts mit der anstehenden BR-Wahl zu tun. Solltet Ihr nicht sicher sein, wer eigentlich Euer Arbeitgeber ist, müsst Ihr das im Betrieb klären. Die Gewerkschaft jedenfalls ist da so oder so raus.

C
Challenger

26.01.2018 um 20:51 Uhr

Zitat : ....... ob ein Kollege nur als leitender Angestellter oder sogar als Arbeitgeber gezählt wird.

Wenn der Mitarbeiter nach §5 Abs.3 BetrVG

  1. zur selbständigen Einstellung und Entlassung von im Betrieb oder in der Betriebsabteilung beschäftigten Arbeitnehmern berechtigt ist oder

  2. Generalvollmacht oder Prokura hat und die Prokura auch im Verhältnis zum Arbeitgeber nicht unbedeutend ist oder

  3. regelmäßig sonstige Aufgaben wahrnimmt, die für den Bestand und die Entwicklung des Unternehmens oder eines Betriebs von Bedeutung sind und deren Erfüllung besondere Erfahrungen und Kenntnisse voraussetzt, wenn er dabei entweder die Entscheidungen im Wesentlichen frei von Weisungen trifft oder sie maßgeblich beeinflusst; dies kann auch bei Vorgaben insbesondere aufgrund von Rechtsvorschriften, Plänen oder Richtlinien sowie bei Zusammenarbeit mit anderen leitenden Angestellten gegeben sein.

"nur" leitender Angestellter ist, dann setzt diesen Kollegen doch gar nicht erst auf die Wählerliste, dann werdet Ihr sehen, was passiert.

O
Ostseeküste

27.01.2018 um 09:50 Uhr

Du hattest ja eigentlich zwei Fragen gestellt.

  1. Frage:...leitender Angestellter/Arbeitgeber....Diese wurde von "Challenger" optimal beantwortet. 2.Frage:.... Welche Gewerkschaft.....Es kommt darauf an welches Gewerbe euer Unternehmen betreibt. z.B. Metallindustrie - IG-metall z.B. Energie/Chemie- Ibce z.B. Einzelhandel - ver.di Wenn der BR Unterstützung durch eine Gewerkschaft haben will, muss ein Beschluss des BR vorliegen.
B
BRHamburg

27.01.2018 um 14:01 Uhr

@ Ostseeküste Die IG Metall könnte aber auch bei Energie zuständig sein. Es gibt oft keine klare Grenzen bei der Zuständigkeit.

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