Erziehungsurlaub - Wie lange Anspruch auf den alten Arbeitsplatz?
Wie lange hat eine Mutter im Erziehungsurlaub, Anspruch auf ihren alten Arbeitsplatz? Der Erziehungsurlaub geht ja insgesamt bis zu 3 Jahren. Nun möchten wir wissen, ob sie auch wirklich auf ihre alte Tätigkeit einen Anspruch hat und wie lange sie dann zuhause bleiben dürfte. Danke!
Community-Antworten (3)
10.04.2008 um 13:25 Uhr
Hallo Doggid, hier der entsprechende § aud dem Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz: (2) "Der Anspruch auf Elternzeit besteht bis zur Vollendung des dritten Lebensjahres eines Kindes. Die Zeit wird auf die Begrenzung nach Satz 1 angerechnet. Bei mehreren Kindern besteht der Anspruch auf Elternzeit für jedes Kind, auch wenn sich die Zeiträume im Sinne von Satz 1 überschneiden. Ein Anteil der Elternzeit von bis zu zwölf Monaten ist mit Zustimmung des Arbeitgebers auf die Zeit bis zur Vollendung des achten Lebensjahres übertragbar; dies gilt auch, wenn sich die Zeiträume im Sinne von Satz 1 bei mehreren Kindern überschneiden. Bei einem angenommenen Kind und bei einem Kind in Vollzeit- oder Adoptionspflege kann Elternzeit von insgesamt bis zu drei Jahren ab der Aufnahme bei der berechtigten Person, längstens bis zur Vollendung des achten Lebensjahres des Kindes genommen werden; die Sätze 3 und 4 sind entsprechend anwendbar, soweit sie die zeitliche Aufteilung regeln. Der Anspruch kann nicht durch Vertrag ausgeschlossen oder beschränkt werden."
Also drei Jahre darf die Mutter oder Vater zu Hause bleiben. Einen Anspruch auf die alte Tätigkeit besteht nicht, sondern nur auf eine vergleichbare Tätigkeit mit der selben Arbeitszeit und Bezahlung wie vor der Elternzeit.
10.04.2008 um 13:31 Uhr
Wir hatten etwas gehört, dass es bis zu einem bestimmten Zeitpunkt, Anspruch auf den alten Arbeitsplatz gibt. Von 12 Monaten war da die Rede!
10.04.2008 um 13:49 Uhr
Hallo Doggid, dieses kann nur in einem TV oder einer BV vereinbart werden. Auch kann man versuchen dieses allein mit dem AG zu vereinbaren.
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