Erstellt am 16.10.2019 um 16:05 Uhr von Kjarrigan
Den Inhalt des Beschlußes und eine evtl. Begründung. Wobei bei Freistellungen nach § 38 Nr., 2 ja vorher mit dem AG zu beraten ist.
Keine Abstimmungsergebnisse!
Erstellt am 16.10.2019 um 16:11 Uhr von Pjöööng
"Nur eine Information das das BR - Mitglied freigestellt ist ?"
Nein! Das kann der BR gar nicht beschließen! Die Arbeitsleistung ist gegenüber dem Arbeitgeber zu erbringen und nur dieser kann auch freistellen. Also wäre ihm z.B. zu übermitteln: "Für die Freistellung nach § 38 BetrVG wurde gewählt: V. Lenzer. Er ist daher freizustellen."