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BRVstellvertreter steigt in die Geschäftsleitung auf - muss er Mandat niederlegen?

B
bitawie19
Jan 2018 bearbeitet

Hallo Forum

Unser BRV stellvertreter ist in die Geschäftsführung (leitung) aufgestiegen. Er darf jetzt Mitarbeiter einstellen und kündigen und hat Prokura. Ich gehe davon aus das er sein Mandat nicht niederlegt. Wie kann ich vorgehen das er sein Amt niederlegt?

Danke

3.58103

Community-Antworten (3)

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pehoe

09.04.2008 um 17:20 Uhr

bitawie19, Nach §24 BetrVG Punkt 4 erlischt die Mitgliedschaft automatisch durch den Verlust der Wählbarkeit

M
Mona-Lisa

09.04.2008 um 17:23 Uhr

@bitawie19,
und genau das würde ich den Kollegen per Aushang bekanntgeben......... ;-)) Im gleichen Schreiben gebt ihr dann den Nachrücker mit Namen bekannt!

D
der-orion

09.04.2008 um 18:01 Uhr

... und wählt eine(n) neue(n) Stellvetreter(in)

in der nächsten Sitzung.

Gruß Der Orion

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