BRVstellvertreter steigt in die Geschäftsleitung auf - muss er Mandat niederlegen?
Hallo Forum
Unser BRV stellvertreter ist in die Geschäftsführung (leitung) aufgestiegen. Er darf jetzt Mitarbeiter einstellen und kündigen und hat Prokura. Ich gehe davon aus das er sein Mandat nicht niederlegt. Wie kann ich vorgehen das er sein Amt niederlegt?
Danke
Community-Antworten (3)
09.04.2008 um 17:20 Uhr
bitawie19, Nach §24 BetrVG Punkt 4 erlischt die Mitgliedschaft automatisch durch den Verlust der Wählbarkeit
09.04.2008 um 17:23 Uhr
@bitawie19,
und genau das würde ich den Kollegen per Aushang bekanntgeben......... ;-))
Im gleichen Schreiben gebt ihr dann den Nachrücker mit Namen bekannt!
09.04.2008 um 18:01 Uhr
... und wählt eine(n) neue(n) Stellvetreter(in)
in der nächsten Sitzung.
Gruß Der Orion
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