Erstellt am 13.06.2007 um 12:55 Uhr von Wichtelmaennchen
Hallo
Nein die Zahl steigt nicht automatisch siehe auch § 13 BetrVG.
Viele Grüße
Erstellt am 13.06.2007 um 13:27 Uhr von Angi1
Hallo Charly,
§13 Abs. 2 P1
" Außerhalb dieser Zeit ist der Betriebsrat zu wählen wenn mit Ablauf von 24 Monaten, vom Tage der Wahl an gerechnet, die Zahl der regelmäßig Beschäftigten um die Hälfte, mindestens aber um Fünfzig gestiegen oder gesunken ist."
MfG
Angi1
Erstellt am 13.06.2007 um 13:36 Uhr von Kölner
@Charly
Also keine Neuwahl, keine Erhöhung der Anzahl der Mandatsträger und auch keine Veränderungen für die BR-Arbeit!