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Dieser Beitrag ist vor 19 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Ein Mtgl. unseres BR steigt in die Geschäftsführung auf - ändert sich etwas in der Zusammensetzung des BR?

R
RandiK
Jan 2018 bearbeitet

Ein Mtgl. unseres BR steigt in die Geschäftsführung auf. Beide Firmen sind miteinander verbunden. Das Mtgl. des BR ist aber weiterhin als Aushilfe in der ersten Firma tätig. Hier entsteht doch sicher ein Intressenkonflikt? Fällt nun dieses Mtgl. automatisch aus dem BR raus und wird ein Ersatzmtgl. diesen Platz im BR einnehmen oder ändert sich nichts in der Zusammensetzung des BR. MfG Randy

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Community-Antworten (1)

B
biberrat

03.04.2007 um 10:00 Uhr

Hallo RandiK,

fällt der Arbeitnehmer zukünftig unter §5 Abs.3 BetrVG, so

scheidet dieser zeitgleich aus dem BR aus und das 1.Ersatzmitglied

rückt nach.

Gruß

Biberrat

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