Hallo,
Nach §78a BetrVG hat ein JAV- Mitglied Anspruch auf einen unbefristeten Arbeitsplatz. Beginnt dieses Arbeitsverhältnis nach Übernahme mit einer Probezeit? Und wenn ja, könnte während dieser Probezeit ohne Grund gekündigt werden? Was steht dann im Vordergrund- die Probezeit oder der Kündigungsschutz? Gibt es dazu Rechtssprechungen?