JAV - Nach Übernahme Probezeit?
Hallo, Nach §78a BetrVG hat ein JAV- Mitglied Anspruch auf einen unbefristeten Arbeitsplatz. Beginnt dieses Arbeitsverhältnis nach Übernahme mit einer Probezeit? Und wenn ja, könnte während dieser Probezeit ohne Grund gekündigt werden? Was steht dann im Vordergrund- die Probezeit oder der Kündigungsschutz? Gibt es dazu Rechtssprechungen?
Community-Antworten (1)
09.04.2008 um 13:38 Uhr
Hallo pehoe, das JVA-Mitglied hat nach dem Ende seiner Ausbildung für ein Jahr besonderen Kündigungsschutz und kann nur "Außerordentlich" gekündigt werden, dieses bedarf aber der Zustimmung des BR`s. Siehe auch Kommentar von DKK zum § 78a BetrVG.
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