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JAV - Nach Übernahme Probezeit?

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pehoe
Jan 2018 bearbeitet

Hallo, Nach §78a BetrVG hat ein JAV- Mitglied Anspruch auf einen unbefristeten Arbeitsplatz. Beginnt dieses Arbeitsverhältnis nach Übernahme mit einer Probezeit? Und wenn ja, könnte während dieser Probezeit ohne Grund gekündigt werden? Was steht dann im Vordergrund- die Probezeit oder der Kündigungsschutz? Gibt es dazu Rechtssprechungen?

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Community-Antworten (1)

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pit47

09.04.2008 um 13:38 Uhr

Hallo pehoe, das JVA-Mitglied hat nach dem Ende seiner Ausbildung für ein Jahr besonderen Kündigungsschutz und kann nur "Außerordentlich" gekündigt werden, dieses bedarf aber der Zustimmung des BR`s. Siehe auch Kommentar von DKK zum § 78a BetrVG.

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