Wann können Mitarbeiter einen Arbeitnehmervertreter mitnehmen? (§ 81 (4) BetrVG)
Hallo,
gemäß § 81 Absatz 4, Satz 1 BetrVG besteht in den dort genannten Fällen ein Unterrichtungsrecht für den Arbeitnehmer, Satz 2 spricht von einem Erörterungsrecht. Satz 3 räumt dem Arbeitnehmer das Recht ein, bei Erörterungen ein Betriebsratsmitglied hinzu zu ziehen.
Wollte der Gesetzgeber damit das Hinzuziehungsrecht tatsächlich ausschließlich auf den Fall des Satzes 2 beschränken oder besteht das Recht sowohl bei Unterrichtungen als auch bei Erörterungen?
Kennt jemand Kommentare und/oder Urteile zu dieser Frage? Bei uns liegen aktuell Meinungsverschiedenheiten mit der Geschäftsführung vor.
Vielen Dank.
Community-Antworten (7)
08.04.2008 um 12:56 Uhr
Rabe, wann der BR eingeschaltet werden kann hängt weniger davon ab, ob es sich um eine Unterrichtung oder eine Erörterung handelt, sondern welches Thema behandelt wird. Geht es um die Leistung des AN oder um seine berufliche Entwicklung ist der BR (wenn vom AN gewollt) im Boot. Geht es um nur um Arbeitsinhalte oder um Organisationsfragen bezüglich der Arbeitsinhalte, dann hat der BR nichts zu melden.
08.04.2008 um 13:07 Uhr
Aber genau da unterscheidet der §81 BetrVG doch. Es ist genau beschrieben über was der AN zu "unterrichten" ist. Diese Unterrichtung erfolgt etwas später als die des BR, nach §90 BetrVG. Sollte eine "Erörterung"mit dem AN nötig werden,da zB seine Kenntnisse und/oder Fähigkeiten für die zukünftigen Anforderungen nicht ausreichen, ist der BR wieder dabei. Zumindest verstehe ich das so.
08.04.2008 um 13:15 Uhr
Lotte, aber selbst da kann man ja als BR-Mitglied, wenn vom AN gewünscht, mit dabeisitzen. Dann sieht man einfach nur gut aus, hört aufmerksam zu, lächelt mal von Zeit zu Zeit, klopft mit ner Fingerkuppe vertrauenserweckend auf dem BetrVG rum und stellt sicher, daß ein solches Gespräch nett und adrett und ordentlich geführt wird und nicht ggf. ins Negative umschlägt (was ja bei diesen "hinter-verschlossenen-Türen-Gesprächen" schon mal vorgekommen sein soll). Der AN fühlt sich sicherer und der AG aumunternd aufgefordert, sich anständig zu verhalten. Also wir machen das bei solchen Gesprächen, wenn der AN auf uns zukommt und nach Teilnahme des BR fragt. Immer nach dem Motto: "Nachtigall, ick hör dir trapsen"......
08.04.2008 um 13:22 Uhr
@Coyote Aber wenn der AG sich auskennt,wird er dich nicht lassen. Wenn er sich nicht auskennt...klar warum nicht:-)
08.04.2008 um 13:53 Uhr
Immi, kennst Du Arbeitgeber, die sich mit dem BetrVG auskennen bzw. überhaupt schon so ein Exemplar in Buchform im Original gesehen und verstanden haben ? Selbst bei so elementaren Paragraphen wie dem §87 scheinen viele Arbeitgeber diesen für eine Kochanleitung zu halten. Das BetrVG wird dort doch eher als eine Spaßverordnung zur Erheiterung des schnöden Alltags gesehen. Daß es sich dabei aber um ein GESETZ handelt, scheinen sehr viele Arbeitgeber schlicht fehl zu interpretieren. Sowohl die aktuellen Medien als auch die vilefältigen Themen dieses Forums zeigen das doch, wenn wir mal ganz ehrlich sind, ganz klar auf.
08.04.2008 um 14:05 Uhr
@Coyote Da hast du natürlich Recht. Wenn überhaupt,wissen sie meistens was sie nicht "müssen". Was sie nicht "dürfen"...da hört es dann schon wieder auf.
09.04.2008 um 17:03 Uhr
@Coyote, @Immi
Unser Arbeitgeber kennt sich aber aus und zieht sich auf den Standpunkt zurück, dass es sich bei den entsprechenden Peronalgesprächen bloß um eine "Unterrichtung" und nicht um eine "Erörterung" handelt, da ausschließlich Themen iSd. § 81 Absatz 4, Satz 1 BetrVG behandelt werden. Aus diesem Grunde hat er uns regelmäßig die Teilnahme versagt, obwohl die Kollegen uns gern dabei gehabt hätten.
Lege ich das BetrVG dem Wortlaut nach aus, muss ich dem Arbeitgeber also Recht geben!?
Verwandte Themen
Abmahnung - muß ich als Arbeitnehmervertreter beim Ausspruch einer Abmahnung anwesend sein?
ÄlterHallo Ich bin Arbeitnehmervertreter Meine Frage: Muß ich als Arbeitnehmervertreter beim Ausspruch einer Abmahnung Anwesend sein?Bis jetzt hatten wir es immer so gehandhabt das ich dabei war oder v
Wahlrecht, BR meines Vertrauens
ÄlterEin Mitarbeiter unserer Firma wurde von der Personalabteilung zu einem Gesprächstermin eingeladen. Der Mitarbeiter wollte dazu den BR seines Vertrauens mitnehmen. Da der BR krank war, lehnte der Mita
Kein Vertrauen in unser Gremium - Muß ich ein BRM zum Gespräch mit GL mitnehmen oder darf es auch eine andere Person sein, der ich vertraue?
ÄlterHallo Ich bin kein BRM hab aber trotzdem mal eine Frage. Unser GL wollte mit mir reden und da nahm ich mir eine Person meines Vertrauens mit. Diese Person ist nicht im Betriebsrat, arbeitet aber
Arbeitnehmervertreter im Aufsichtsrat
ÄlterHallo, muss die Geschäftsleitung einer AG -und wenn ja, wann und wo- veröffentlichen wenn der Arbeitnehmervertreter im AR zurückgetreten ist? Welche Auswirkungen zieht es nach sich wenn dies nicht g
Mal keine Frage: Warum Betriebsräte wichtig sind - wer hat Argumentationshilfen?
ÄlterNur mal so als Argumentationshilfe.. auch für den Plagegeist Auch Chefs profitieren vom Betriebsrat Feb 11:02 Sie vermitteln bei Konflikten und schaffen Vertrauen: die Betriebsräte Foto